Allgemeine Hinweise
- Gilt für alle Geräte, die an das Netz der FH angeschlossen werden sollen.
- Das Netzwerk unterstützt das TCP/IP Protokoll.
- Die Vergabe von Namen erfolgt in Absprache mit der DVZ.
- Bei TCP/IP erfolgt die Vergabe von IP-Adressen durch das Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP), das auch eine feste IP-Adresse beinhalten kann.
Es werden 2 Fälle unterschieden:
- Anschluss eines neuen Geräts
- Ersatz eines vorhandenen Geräts
zu 1.)
- Der Kunde meldet sein Vorhaben bei der DVZ (per Online-Formular) an.
- Die DVZ vergibt den Rechnernamen an den Kunden (per Mail oder Hauspost) und schaltet ggfs. den Anschlusspunkt frei.
zu 2.)
- Der Kunde meldet sein Vorhaben bei der DVZ (per Online-Formular) an.
- Der Kunde nimmt das Neugerät am Netz in Betrieb. Dabei darf der Kunde als vorläufigen Gerätenamen den Namen des zu ersetzenden Gerätes ergänzt um ein "n" einsetzen.
(Gültigkeitsdauer bis zu 2 Tage).
Beispiel:
Alter Gerätename: FB9109, neuer Gerätename: FB9109n
Andere temporäre Namen sollen nicht verwendet werden!
Ist die Umstellung erfolgt, nimmt der Kunde das Altgerät vom Netz und löscht auf dem Altgerät die Netzwerk-Installation. Beim Neugerät muss nun der endgültige Name (ohne "n") eingesetzt werden.
zu 1.) und 2.)
- Die Hardware-Adresse (physikalische Adresse) ist auf der Netzwerkkarte beispielsweise wie folgt dargestellt:
01-23-45-67-89-AB - Die Hardware-Adresse kann mit folgendem Befehl ermittelt werden:
Windows: ipconfig /all
Linux: ifconfig