Allgemeine Hinweise

  • Gilt für alle Geräte, die an das Netz der FH angeschlossen werden sollen.
  • Das Netzwerk unterstützt das TCP/IP Protokoll.
  • Die Vergabe von Namen erfolgt in Absprache mit der DVZ.
  • Bei TCP/IP erfolgt die Vergabe von IP-Adressen durch das Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP), das auch eine feste IP-Adresse beinhalten kann.

Es werden 2 Fälle unterschieden:

  1. Anschluss eines neuen Geräts
  2. Ersatz eines vorhandenen Geräts

zu 1.)

  • Der Kunde meldet sein Vorhaben bei der DVZ (per Online-Formular) an.
  • Die DVZ vergibt den Rechnernamen an den Kunden (per Mail oder Hauspost) und schaltet ggfs. den Anschlusspunkt frei.

zu 2.)

  • Der Kunde meldet sein Vorhaben bei der DVZ (per Online-Formular) an.
  • Der Kunde nimmt das Neugerät am Netz in Betrieb. Dabei darf der Kunde als vorläufigen Gerätenamen den Namen des zu ersetzenden Gerätes ergänzt um ein "n" einsetzen.
    (Gültigkeitsdauer bis zu 2 Tage).

Beispiel:

Alter Gerätename: FB9109, neuer Gerätename: FB9109n
Andere temporäre Namen sollen nicht verwendet werden!

Ist die Umstellung erfolgt, nimmt der Kunde das Altgerät vom Netz und löscht auf dem Altgerät die Netzwerk-Installation. Beim Neugerät muss nun der endgültige Name (ohne "n") eingesetzt werden.

zu 1.) und 2.)

  • Die Hardware-Adresse (physikalische Adresse) ist auf der Netzwerkkarte beispielsweise wie folgt dargestellt:
    01-23-45-67-89-AB
  • Die Hardware-Adresse kann mit folgendem Befehl ermittelt werden:
    Windows: ipconfig /all
    Linux:       ifconfig
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