Sicherung ethischer Grundsätze in der Forschung

FH Münster setzt Ethikkommission ein


Münster (10. Juli 2023). Das berühmte psychologische Milgram-Experiment, bei dem Versuchspersonen einem anderen Menschen vermeintliche Stromstöße versetzten, weil ein autoritärer Wissenschaftler im weißen Kittel sie dazu aufforderte, wäre so heute nicht mehr denkbar. Denn Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen haben sich dazu verpflichtet, bei der Forschung an Menschen und mit Auswirkungen auf Menschen ethische Grundsätze und Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Auch ein offizielles Ethikvotum wird für Forschungsvorhaben zunehmend wichtiger: Viele Drittmittelgeber fördern ausschließlich Projekte, für die ein solches Votum vorliegt. Renommierte Fachzeitschriften bestehen ebenfalls verstärkt auf ein dem Forschungsvorhaben vorangehendes Votum, bevor sie einen Artikel zur Veröffentlichung akzeptieren. Die FH Münster hat nun eine Ethikkommission eingesetzt, die ab sofort auf Antrag die Forschungsvorhaben ihrer Wissenschaftler*innen im Hinblick auf ethische Aspekte begutachtet.

„Bisher mussten unsere Forscherinnen und Forscher ethische Gutachten für ihre Projektanträge extern beantragen“, erläutert Dr. Petra Michel-Fabian. „Diese externen Möglichkeiten werden für Nicht-Medizinerinnen und -Mediziner weniger, gleichzeitig nehmen die Forderungen nach Ethikvoten zu“, so die Kommissionsvorsitzende, die an der FH Münster schon jahrelang das Thema Ethik in der Forschung vorantreibt: Die promovierte Ethikerin ist an fünf Fachbereichen als Dozentin tätig und hat bereits 2016 das Netzwerk Ethik in Lehre und Forschung ins Leben gerufen. Als stellvertretender Vorsitzender steht ihr Prof. Dr. Martin Wallroth zur Seite. „Die Wichtigkeit von Ethikvoten ist in der Wissenschaft heutzutage so hoch, dass es für uns als forschungsstarke Hochschule einfach dazugehört, eine eigene, autonom arbeitende Kommission einzusetzen“, betont der Professor für Ethik in der Sozialen Arbeit. Er ist ebenfalls Mitglied des Netzwerks Ethik in Lehre und Forschung und hat bereits an der Ostfalia HAW in Niedersachsen den Aufbau einer eigenen Ethikkommission initiiert und geleitet.

Nach einem sorgfältigen konzeptionellen Vorlauf hat die Ethikkommission der FH Münster nun ihre gutachterliche Tätigkeit aufgenommen. Insgesamt dreizehn Mitglieder aus acht verschiedenen Fachbereichen und Einrichtungen der Hochschule bringen ihre unterschiedliche wissenschaftliche Expertise ein und beurteilen die digital über die Software EthikPool eingereichten Forschungsvorhaben.

„Ich freue mich sehr, dass unsere Ethikkommission ab sofort auf Antrag gutachterlich für unsere Forscherinnen und Forscher tätig sein wird. Wir haben uns in unserem aktuellen Hochschulentwicklungsplan zum Ziel gesetzt, den Umgang mit ethischen Fragestellungen an der FH Münster strukturell zu verankern – diese wichtige Maßnahme setzen wir nun um. Mein herzlicher Dank gilt den Mitgliedern der Ethikkommission für ihr großes Engagement bereits in der Vorbereitungsphase“, sagt Prof. Dr. Stephan Barth, Vizepräsident für Forschung, Weiterbildung und Personalentwicklung.


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