Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Inhalte nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte sind.
Urheberrecht
Das Urheberrecht regelt die "geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk (§11 Urhg)", sowie die Rechte des Verfassers zur Nutzung und Verwertung seines Werkes.
Diese Rechte können Dritten (wie Verlagen) übertragen werden.
Das Zweitveröffentlichungsrecht regelt seit dem 1. Januar 2014 die Nutzungsrechte von wissenschaftlichen Beiträgen (§ 38 (4) UrhG):
"Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum
Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Beiträge, die von Autor*innen der FH Münster in einer Zeitschrift mit Allianz- oder Nationallizenz veröffentlicht wurden, können zusätzlich zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift nach einer Frist von 12 Monaten zusätzlich auf OPUS veröffentlicht werden.
Verlagsverträge
In Verlagsverträgen bzw. Lizenzverträgen werden die Vertragsbedingungen, wie Nutzungsrechte, Verwertungsrechte und Lizenzierung, zwischen Autor und Verlag geregelt.
Einige Verlage gestatten es den Autorinnen und Autoren automatisch, eine Selbstarchivierung auf einem Publikationsserver vorzunehmen.
Oder Autorinnen und Autoren können dem Verlagsvertrag einen Zusatz beifügen, indem sie das einfache Nutzungsrecht für die Onlinenutzung auf einem Publikationsserver vereinbaren.
Der Publikationsserver der FH Münster ist OPUS.
Die SHERPA/RoMEO-Liste bietet eine Übersicht über die verschiedenen Open-Access-Vereinbarungen von Verlagen und deren Zeitschriften.
Die FH Münster hat mit den sogenannten DEAL-Verträgen spezielle Vereinbarungen mit den Verlagen Wiley und Springer Nature geschlossen. Publikationen, die in bestimmten Zeitschriften der beiden Verlage Open Access veröffentlicht werden, sind kostengünstiger.