Ich habe ein Diplom. Erfülle ich damit die Zugangsvoraussetzungen?

Ja, mit einem Diplom erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen. Der Diplomabschluss wird Ihnen mit 210 CP anerkannt.

Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 CP und einen Masterabschluss. Erfülle ich damit die Zugangsvoraussetzungen?

Ja, wenn Sie bereits einen Masterabschluss vorweisen können, haben Sie in Summe 300 CP absolviert und erfüllen damit die Zugangsvoraussetzungen von 210 CP.

Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 CP. Damit erfülle ich nicht die Zugangsvoraussetzungen von 210 CP. Kann ich den Master dennoch belegen?

Wenn Sie einen Bachelorabschluss mit 180 CP haben, können Sie sich trotz fehlender CP in den Masterstudiengang einschreiben. Sie bekommen dann die Auflage, die fehlenden 30 CP bis zum Beginn des 3. Semesters nachzuholen und sich anerkennen zu lassen.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich fehlende CP aus dem Bachelorstudium anerkennen zu lassen?

Wenn Sie weniger als 210 CP aus dem Bachelorstudium mitbringen, können Sie mit dem Masterstudium beginnen, müssen allerdings bis zum Beginn des 3. Semesters die fehlenden CP nachweisen. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich fehlende CP anerkennen zu lassen:

1. Zusätzliche Module

Zum einen können Sie zusätzliche Module aus den Master- oder Bachelorstudiengängen der FH Münster oder anderer akkreditierter Hochschulen belegen. Diese Module werden Ihnen bei erfolgreicher Erbringung mit den zugehörigen CP angerechnet. Im Masterstudium Bauingenieurwesen an der FH Münster gibt es beispielsweise Module, die als Blockwoche angeboten werden, sodass diese ggf. mit Ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbar sind. Wenn Sie bereits zusätzliche Module nachweisen können, zum Beispiel aus weiteren Studiengängen, die Sie absolviert oder auch abgebrochen haben oder Wahlmodulen, die Sie im Bachelorstudium zusätzlich gemacht haben, können Sie sich diese ebenfalls anrechnen lassen. Eventuell haben Sie auch einen Zertifikatskurs an einer Hochschule besucht. Dann können wir auch diesen anerkennen.

2. Projektarbeiten

Zum anderen können Sie sich besondere Leistungen Ihrer beruflichen Tätigkeit über Projektarbeiten anerkennen lassen. Sie können dazu ein oder zwei kleine Projektarbeiten (10 CP, ca. 40 Seiten inkl. Bilder) und auch eine große Projektarbeit (20 CP, ca. 80 Seiten inkl. Bilder) erstellen. Für die Projektarbeiten können Sie Themen aus Ihrem beruflichen Kontext wählen und diese wissenschaftlich zu einer Projektarbeit aufarbeiten. Gegebenenfalls haben Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit bereits Ausarbeitungen, Studien, Berichte, Vorträge, etc. erstellt, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Projektarbeit nur noch einmal überarbeitet werden müssen.

Sie können fehlende 30 CP aus dem Bachelorstudium also entweder ausschließlich über zusätzliche Module oder über eine Kombination aus Modulen und Projektarbeiten oder ausschließlich über Projektarbeiten erbringen.

Ich habe keinen Bachelorabschluss, sondern eine Ausbildung, einen Techniker oder Meister. Kann ich den Master trotzdem belegen?

Um ein Masterstudium zu beginnen, ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, also Bachelor oder Diplom, eine zwingende Voraussetzung. Sie können aber einzelne Kurse des Studiengangs als Zertifikatskurse belegen, um sich weiterzubilden. So können Sie in Summe zwar keinen Masterabschluss erlangen, aber an einzelnen Kursen Ihrer Wahl als Lehrgang teilnehmen und diese mit einem Hochschulzertifikat der FH Münster abschließen.

Weitere Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie im Veranstaltungskatalog der FH Münster: https://www.fh-muenster.de/bau/aktuelles/weiterbildungstermine/veranstaltungen-bau.php

Bei Fragen können Sie sich auch an das Weiterbildungsmanagement der FH Münster wenden: https://www.fh-muenster.de/de/weiterbildung/kontakt

Für die Zulassung zum Master muss ich mindestens 12 Monate einschlägige Berufspraxis vorweisen. Diese liegen zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vollständig vor. Kann ich mich trotzdem für den Master einschreiben?

Es ist kein Problem, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. Einschreibung die 12 Monate einschlägige Berufspraxis noch nicht vollständig vorweisen können. Sie erhalten dann mit der Zulassung zum Studium die Auflage, 12 Monate einschlägige Berufspraxis bis zum Studienbeginn (spätestens am 31.10. des Jahres des Studienbeginns) nachzuweisen. Sollten Sie also zum Bewerbungszeitpunkt im Mai beispielsweise 8 Monate Berufstätigkeit nach dem Bachelor nachweisen, können Sie sich einschreiben und im September ein Arbeitszeugnis nachreichen, aus dem dann insgesamt 12 Monate Berufstätigkeit hervorgehen. Sollte jedoch zum Bewerbungszeitpunkt absehbar sein, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, 12 Monate Praxiserfahrung bis Ende Oktober zu sammeln, können wir Sie leider erst im darauffolgenden Jahr zulassen.

Ich erreiche die 12 Monate einschlägige Berufspraxis erst nach dem Studienbeginn im Oktober. Muss ich 1 Jahr bis zur nächsten Bewerbungsphase warten, bis ich den Master belegen kann, oder gibt es Möglichkeiten, die Wartezeit zu verkürzen?

Sollten Sie die 12 Monate einschlägige Berufspraxis nicht bis zum 31.10. des Jahres des Studienbeginns erreichen, können Sie sich erst im darauffolgenden Jahr für das Studium einschreiben. Sollten Sie nicht ein Jahr warten wollen, besteht die Möglichkeit Hochschulzertifikatskurse zu belegen. Dabei können Sie einzelne Kurse des Masterstudiengangs als Lehrgänge einzeln buchen. Diese gesammelten Hochschulzertifikate können wir Ihnen bei einer späteren Einschreibung in den Masterstudiengang als Kurse anerkennen.

Weitere Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie im Veranstaltungskatalog der FH Münster: https://www.fh-muenster.de/bau/aktuelles/weiterbildungstermine/veranstaltungen-bau.php

Bei Fragen können Sie sich auch an das Weiterbildungsmanagement der FH Münster wenden: https://www.fh-muenster.de/de/weiterbildung/kontakt

Ich habe keine 12 Monate einschlägige Berufspraxis nach dem Bachelorabschluss, aber bereits vor oder während dem Bachelorstudium Praxiserfahrung gesammelt. Zählt diese Berufserfahrung auch?

Nein, leider können wir Ihnen nur die Berufstätigkeit nach dem Bachelorabschluss für den Zugang zum Master anerkennen. Sie müssen ein Jahr warten, bis Sie Ihre 12 Monate Berufstätigkeit nach dem Bachelor erfüllen. In der Zwischenzeit können Sie aber einzelne Kurse des Masterstudiengangs als Lehrgänge buchen und diese mit einem Hochschulzertifikat abschließen. Diese gesammelten Hochschulzertifikate können wir Ihnen bei einer späteren Einschreibung in den Masterstudiengang als Kurse anerkennen.

Weitere Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie im Veranstaltungskatalog der FH Münster: https://www.fh-muenster.de/bau/aktuelles/weiterbildungstermine/veranstaltungen-bau.php

Bei Fragen können Sie sich auch an das Weiterbildungsmanagement der FH Münster wenden: https://www.fh-muenster.de/de/weiterbildung/kontakt

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