- Ich habe ein Diplom. Erfülle ich damit die Zugangsvoraussetzungen?
- Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 CP und einen Masterabschluss. Erfülle ich damit die Zugangsvoraussetzungen?
- Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 CP. Damit erfülle ich nicht die Zugangsvoraussetzungen von 210 CP. Kann ich den Master dennoch belegen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, sich fehlende CP aus dem Bachelorstudium anerkennen zu lassen?
- Ich habe keinen Bachelorabschluss, sondern eine Ausbildung, einen Techniker oder Meister. Kann ich den Master trotzdem belegen?
- Für die Zulassung zum Master muss ich mindestens 12 Monate einschlägige Berufspraxis vorweisen. Diese liegen zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vollständig vor. Kann ich mich trotzdem für den Master einschreiben?
- Ich erreiche die 12 Monate einschlägige Berufspraxis erst nach dem Studienbeginn im Oktober. Muss ich 1 Jahr bis zur nächsten Bewerbungsphase warten, bis ich den Master belegen kann, oder gibt es Möglichkeiten, die Wartezeit zu verkürzen?
- Ich habe keine 12 Monate einschlägige Berufspraxis nach dem Bachelorabschluss, aber bereits vor oder während dem Bachelorstudium Praxiserfahrung gesammelt. Zählt diese Berufserfahrung auch?
Ich habe ein Diplom. Erfülle ich damit die Zugangsvoraussetzungen?
Ja, mit einem Diplom erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen. Der Diplomabschluss wird Ihnen mit 210 CP anerkannt.
Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 CP und einen Masterabschluss. Erfülle ich damit die Zugangsvoraussetzungen?
Ja, wenn Sie bereits einen Masterabschluss vorweisen können, haben Sie in Summe 300 CP absolviert und erfüllen damit die Zugangsvoraussetzungen von 210 CP.
Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 CP. Damit erfülle ich nicht die Zugangsvoraussetzungen von 210 CP. Kann ich den Master dennoch belegen?
Welche Möglichkeiten gibt es, sich fehlende CP aus dem Bachelorstudium anerkennen zu lassen?
Wenn Sie weniger als 210 CP aus dem Bachelorstudium mitbringen, können Sie mit dem Masterstudium beginnen, müssen allerdings bis zum Beginn des 3. Semesters die fehlenden CP nachweisen. Sie haben folgende Möglichkeiten, sich fehlende CP anerkennen zu lassen:
Sie können fehlende 30 CP aus dem Bachelorstudium also entweder ausschließlich über zusätzliche Module oder über eine Kombination aus Modulen und Projektarbeiten oder ausschließlich über Projektarbeiten erbringen.
Ich habe keinen Bachelorabschluss, sondern eine Ausbildung, einen Techniker oder Meister. Kann ich den Master trotzdem belegen?
Um ein Masterstudium zu beginnen, ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, also Bachelor oder Diplom, eine zwingende Voraussetzung. Sie können aber einzelne Kurse des Studiengangs als Zertifikatskurse belegen, um sich weiterzubilden. So können Sie in Summe zwar keinen Masterabschluss erlangen, aber an einzelnen Kursen Ihrer Wahl als Lehrgang teilnehmen und diese mit einem Hochschulzertifikat der FH Münster abschließen.
Weitere Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie im Veranstaltungskatalog der FH Münster: https://www.fh-muenster.de/bau/aktuelles/weiterbildungstermine/veranstaltungen-bau.php
Bei Fragen können Sie sich auch an das Weiterbildungsmanagement der FH Münster wenden: https://www.fh-muenster.de/de/weiterbildung/kontakt
Für die Zulassung zum Master muss ich mindestens 12 Monate einschlägige Berufspraxis vorweisen. Diese liegen zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vollständig vor. Kann ich mich trotzdem für den Master einschreiben?
Ich erreiche die 12 Monate einschlägige Berufspraxis erst nach dem Studienbeginn im Oktober. Muss ich 1 Jahr bis zur nächsten Bewerbungsphase warten, bis ich den Master belegen kann, oder gibt es Möglichkeiten, die Wartezeit zu verkürzen?
Sollten Sie die 12 Monate einschlägige Berufspraxis nicht bis zum 31.10. des Jahres des Studienbeginns erreichen, können Sie sich erst im darauffolgenden Jahr für das Studium einschreiben. Sollten Sie nicht ein Jahr warten wollen, besteht die Möglichkeit Hochschulzertifikatskurse zu belegen. Dabei können Sie einzelne Kurse des Masterstudiengangs als Lehrgänge einzeln buchen. Diese gesammelten Hochschulzertifikate können wir Ihnen bei einer späteren Einschreibung in den Masterstudiengang als Kurse anerkennen.
Weitere Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie im Veranstaltungskatalog der FH Münster: https://www.fh-muenster.de/bau/aktuelles/weiterbildungstermine/veranstaltungen-bau.php
Bei Fragen können Sie sich auch an das Weiterbildungsmanagement der FH Münster wenden: https://www.fh-muenster.de/de/weiterbildung/kontakt
Ich habe keine 12 Monate einschlägige Berufspraxis nach dem Bachelorabschluss, aber bereits vor oder während dem Bachelorstudium Praxiserfahrung gesammelt. Zählt diese Berufserfahrung auch?
Nein, leider können wir Ihnen nur die Berufstätigkeit nach dem Bachelorabschluss für den Zugang zum Master anerkennen. Sie müssen ein Jahr warten, bis Sie Ihre 12 Monate Berufstätigkeit nach dem Bachelor erfüllen. In der Zwischenzeit können Sie aber einzelne Kurse des Masterstudiengangs als Lehrgänge buchen und diese mit einem Hochschulzertifikat abschließen. Diese gesammelten Hochschulzertifikate können wir Ihnen bei einer späteren Einschreibung in den Masterstudiengang als Kurse anerkennen.
Weitere Informationen zu den angebotenen Kursen finden Sie im Veranstaltungskatalog der FH Münster: https://www.fh-muenster.de/bau/aktuelles/weiterbildungstermine/veranstaltungen-bau.php
Bei Fragen können Sie sich auch an das Weiterbildungsmanagement der FH Münster wenden: https://www.fh-muenster.de/de/weiterbildung/kontakt