Vorgehen als Studieninteressent

Im dualen Studium nehmen die Studierenden gleichzeitig die Position eines Auszubildenden/einer Auszubildenden ein. D.h. während des Studiums wird gleichzeitig eine Ausbildung, die in Kooperation mit der Berufsschule, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte und dem Betrieb durchgeführt wird, absolviert.
Es wird also parallel zur akademischen Ausbildung eine Berufsausbildung in einem Unternehmen absolviert, welche mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer/Kreishandwerkerschaft endet.

Berufsauswahl im Rahmen des dualen Studiums und Vorpraktikum

Im Rahmen des dualen Studiengangs Bauingenieurwesen kann die Ausbildung in einem der folgenden Berufe durchgeführt werden:

- aus dem bautechnischen Bereich: z.B. Bauzeichner*innen
- aus dem baugewerblichen Bereich: z.B. Maurer*innen, Stahlbetonbauer*innen, Zimmerer/Zimmerin, Straßenbauer*innen (Bauhauptgewerbe)
- z.B. Tischler*innen (Baunebengewerbe)

Vorpraktikum
Je nach Beruf können Zeiten für das erforderliche Praktikum anerkannt werden. (Eine vollständige Liste finden Sie im Downloadbereich.)

Wird keine einschlägige technische Ausbildung (z.B. als Bauzeichnerin oder Bauzeichner) oder keine gewerbliche Ausbildung in einem Beruf des Bauhauptgewerbes, sondern eine gewerbliche Ausbildung in einem Beruf des Baunebengewerbes (z. B. als Tischlerin oder Tischler) absolviert, so ist als weitere Zugangsvoraussetzung eine praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) von mindestens sechs Wochen im Bereich Mauerwerks- und Stahlbetonbau nachzuweisen.
Das Vorpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung nachzuweisen.

Vorteile des dualen Studiums Bauingenieurwesen

  • zwei Abschlüsse nach Beendigung des Studiums
  • direkte Bindung an einen Arbeitgeber, somit langfristige Anstellung mit Möglichkeiten zum Aufstieg innerhalb des Betriebes
  • direkte Einbindung der Absolventen nach dem Studium in die Arbeitsprozesse im Betrieb
  • optimale Ausbildung mit theoretischem und praktischem Hintergrundwissen
  • Sicherung der finanziellen Basis durch Ausbildungsgehalt vom Unternehmen
  • insgesamt kürzere Ausbildungszeit durch parallel laufende Stränge: Berufsausbildung und Hochschulstudium

Einschreibung an der FH Münster

Voraussetzungen für die Einschreibung an der FH Münster:

  • Fachhochschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung)
  • Ausbildungsvertrag
  • Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag

Darüber hinaus muss der Ausbildungsbetrieb ab 2024 einen Kooperationsvertrag mit uns haben oder abschließen!

 

Bewerbung um einen Studienplatz

  • Online Bewerbung auf den Seiten der FH Münster nach Abschluss des Ausbildungsvertrages und des erforderlichen Zusatzvertrages (Bewerbungsbeginn Mai)

Wichtiger Hinweis:
Die Einschreibung an der FH Münster muss im ersten Jahr, d.h. in dem Jahr des Ausbildungsbeginn, stattfinden!

Service Office für Studierende

Hier geht es zu den Seiten des Service Office. Über diese Seiten können Sie sich online für den Studiengang bewerben.

HINWEIS: Senden Sie Ihre Unterlagen nach der Bewerbung bitte nicht an den den Fachbereich!



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