Was ist ein Franchise-Studiengang?
Das sogenannte akademische "Franchising" (Studiegangskooperationen nach § 66 Abs. 6 HG NRW) ermöglicht einer Hochschule die Ausweitung ihres Angebotsportfolios, indem sie eine andere hochschulische oder nicht-hochschulische Bildungseinrichtung mit der gesamten oder teilweisen Durchführung eines Studiengangs beauftragt, während die Hochschule selbst den Abschlussgrad verleiht.
Was gilt es bei einer Neu- und Weiterentwicklung von Franchise-Studiengängen zu beachten?
Grundsätzlich sind bei der Neuentwicklung und Änderung von Studiengängen an der FH Münster die entsprechenden FINDUS Prozesse zu beachten. Sie beschreiben das Vorgehen und geben Auskunft über Ansprechpersonen sowie benötigte Unterlagen und Dokumente.
Im Prozess "Studiengang entwickeln und einführen" gibt es einen Teilprozess für Franchise-Studiengänge. Hier sind auch weitere nützliche Dokumente verlinkt, z. B. ein Informationsblatt für potenzielle Franchisenehmer oder ein Musterkooperationsvertrag. Das Dokument "Qualitätsstandards für kooperative Bildungsangebote an der FH Münster" bietet Orientierung dazu, was insbesondere Studieninteressierte und Studierende von solchen Studiengängen an unserer Hochschule erwarten können. Die Qualitätsstandards umfassen derzeit allgemeine Anforderungen an die Partner, Erläuterungen der jeweiligen Vertragsrechte und -pflichten, Hinweise zum Status der Studierenden oder Kursteilnehmenden, zur Qualitätssicherung sowie zum Lehrpersonal.
Im Prozess "Studiengang entwickeln und einführen" gibt es einen Teilprozess für Franchise-Studiengänge. Hier sind auch weitere nützliche Dokumente verlinkt, z. B. ein Informationsblatt für potenzielle Franchisenehmer oder ein Musterkooperationsvertrag. Das Dokument "Qualitätsstandards für kooperative Bildungsangebote an der FH Münster" bietet Orientierung dazu, was insbesondere Studieninteressierte und Studierende von solchen Studiengängen an unserer Hochschule erwarten können. Die Qualitätsstandards umfassen derzeit allgemeine Anforderungen an die Partner, Erläuterungen der jeweiligen Vertragsrechte und -pflichten, Hinweise zum Status der Studierenden oder Kursteilnehmenden, zur Qualitätssicherung sowie zum Lehrpersonal.
Zusätzlich können alle Fachbereiche bei der Neu- oder Weiterentwicklung von Franchise-Studiengängen das Angebot einer Curriculum-Werkstatt nutzen.
Downloads und Links: Prozess, Vorlagen, Handreichungen
Ansprechpartner*innen
Für weitere Informationen und Unterstützung hinsichtlich der Franchise-Studiengänge stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiter*innen aus dem Dezernat Studium und Akademisches sowie aus dem Didaktikteam und dem QM-Team des Wandelwerks gern zur Verfügung:
Studiengangsentwicklung (insb. formale Aspekte wie Prüfungsordnung, Kreditierung etc.) |
Dezernat Studium und Akademisches |
Studiengangsentwicklung (insb. inhaltliche Aspekte wie Lernzielbeschreibung, Curriculumentwicklung etc.) |
Wandelwerk |