Master "Jugendhilfe" startet wieder zum Wintersemester 2025/26
Imagefilm Master Jugendhilfe
Studium
Zum Wintersemester 2025/26 startet zum zwanzigsten Mal der konsekutiv angelegte Master-Studiengang: "Jugendhilfe - Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung".
Im Zentrum des angebotenen Master-Studiengangs steht die Jugendhilfe als spezialisiertes Arbeitsfeld mit wissenschaftlicher Ausrichtung und innovativen methodischen Entwicklungen.
Bei dem Master-Studiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium. Die Präsenzverpflichtung ist auf zwei ganze Tage pro Woche beschränkt, ergänzt um jeweils 1-2 Blockwochen pro Semester. Im geringen Umfang sind daneben Praxistätigkeiten möglich.Rahmenbedingungen/Dauer
- Das Master-Studium hat einen Regelstudienumfang von 4 Semestern.
- Das Studienvolumen umfasst 120 European Credit Points und einen Workload von 3600 Stunden.
- Der Studiengang wird jährlich - zum Beginn eines jeden Wintersemesters - angeboten und ist für 25 Studierende ausgelegt.
- Der Zugang zum Studium wird über ein gesondertes Auswahlverfahren geregelt.
Zielgruppe
Zielgruppe für den Master-Studiengang sind Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik oder mit vergleichbaren Abschlüssen, die sich in die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zentralen Themenstellungen der Jugendhilfe begeben möchten.
Studienziele
Der Master-Studiengang zielt auf die Herausbildung konzeptioneller und steuernder Qualifikationen.
Die Studierenden lernen, zentrale Aspekte der Jugendhilfe mit wissenschaftlicher Methodik adäquat zu bearbeiten.
Sie erwerben Wissen und Kompetenzen, um
- tragfähige Konzeptionen zu erarbeiten und weiterzuentwickeln,
- angemessene Organisationsformen und Prozesse zur Umsetzung solcher Konzeptionen zu gestalten sowie
- die erforderlichen Kooperationen mit anderen Institutionen außerhalb der Jugendhilfe in den Blick zu nehmen und im Sinne einer förderlichen Sozialraum- und Lebensweltgestaltung zusammenzuführen.
Der Studiengang vermittelt Qualifikationen für die fachlichen Anforderungen der Fachberatung, der Fortbildung, der Leitung und anderer konzeptionell ausgerichteter Stabsstellen in Einrichtungen, Ämtern und Verbänden der Jugendhilfe. Die Studierenden erwerben somit berufliche Kompetenzen für die laufbahnrechtliche Einstufung für den "höheren Dienst".
Durch Kooperationsabsprachen mit verschiedenen Universitäten besteht nach Abschluss des Studiengangs - bei Vorliegen entsprechender Leistungen - die Möglichkeit eine Promotion anzuschließen. Wir werden Sie dabei nach Möglichkeit unterstützen.
Mastermodule/Fächer
Die Studieninhalte orientieren sich an den angestrebten Kompetenzen(Konzeptionsentwicklung, Organisationsgestaltung und Kooperationsmanagement).
Diese sind im Master-Studiengang curricular in sieben Modulbereiche gefasst.
Zur näheren Informationen über Studieninhalte und Studienorganisation können Sie hier das Modulhandbuch des MA-Studiengangs Jugendhilfe sowie das Modulkonzept und den Studienplan des Studiengangs downloaden.
Präsenzzeiten
Zu Ihrer Orientierung und Planung finden Sie hier eine Übersicht über die Präsenzzeiten in den Studienjahren 2023/24 und 2024/25:
Bei dem Master-Studiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium. Die Präsenzverpflichtung ist auf zwei ganze Tage pro Woche beschränkt, ergänzt um jeweils 1-2 Blockwochen pro Semester. Im geringen Umfang sind daneben Praxistätigkeiten möglich.
Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerber*innen für den Studiengang müssen bis zum Beginn des Masterstudiums über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern) im Bereich des Sozialwesens oder einer verwandten sozialwissenschaftlichen Fachrichtung (und einschlägiger Berufserfahrung) mit einer Gesamtnote von mindestens "gut" (2,3) verfügen.
- Von diesem Erfordernis kann nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das berufsqualifizierende Studium mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 3,0 abgeschlossen wurde und die Bewerberin oder der Bewerber entweder eine besonders ausgezeichnete Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums oder eine qualifizierte, in der Regel mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen kann. Die Entscheidung hierüber trifft die Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens. In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte vorab rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Hinweis: Eine eventuelle Bonierung ist nur möglich, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung "Gesamtnote von mindestens gut (2,3)" bzw. in Ausnahmefällen "Gesamtnote 3,0" erfüllen. Es ist nicht möglich, die Zugangsvoraussetzung durch eine "Bonierung" zu erwerben, selbst wenn Sie nach einer "Bonierung" über der erforderlichen Gesamtnote liegen sollten. (Detaillierte Hinweise zur "Bonierung" finden Sie auf dem Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren.)
Bewerbung
Ihre Bewerbung erfolgt in zwei Schritten, für die Auswahl und für die Bewerbung.
Schritt 1 Auswahlverfahren: Sie senden Ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren mit den nachfolgend aufgeführten Bewerbungsunterlagen bis zum 18. Juni 2025 (Eingangstermin!) an folgende Anschrift:
FH Münster
Fachbereich Sozialwesen
Master-Studiengang Jugendhilfe
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Peter Hansbauer
Hüfferstraße 27
D-48149 Münster
Für Rückfragen wenden Sie Sich bitte an Prof. Dr. Peter Hansbauer unter der E-Mail-Adresse hansbauerfh-muensterde
Ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren beinhaltet:
- das Bewerbungsformular für das Auswahlverfahren zum Studiengang MA Jugendhilfe 2024 (Download siehe unten)
- einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf mit Foto
- eine (unbeglaubigte) Kopie Ihres Bachelor- oder Diplomabschlusszeugnisses
Hinweis: Sollte ihr Abschlusszeugnis bis zum 18. Juni 2025 noch nicht vorliegen, senden Sie uns bitte ein vorläufiges Zeugnis (Transcript oder Notenspiegel) und einen von ihrem Prüfungsamt bestätigten Nachweis über die Anmeldung zur Abschlussarbeit samt deren Titel. Im vorläufigen Zeugnis muss bis zum letzmöglichen Bewerbungszeitpunkt beim Serviceoffice (15.07.2025) eine Mindestpunktzahl von 150 CP nachgewiesen werden.
- Nachweise bisheriger Praxis- und Berufstätigkeiten
Hinweis: Für eine eventuelle "Bonierung" müssen aus diesen Nachweisen klar hervorgehen: "Einrichtung"; "Arbeitsfeld"; "Beginn und Ende der Tätigkeit"; "wöchentliche Arbeitszeit"; "Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Praxis- oder Berufstätigkeit".
Um als einschlägige zu gelten, muss die ausgeübte Berufs- oder Praxistätigkeit in einem erkennbaren Bezug zur Praxis der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Praktikumstätigkeiten müssen darüber hinaus von einer/einem hauptamtlichen Sozialpädagogin/en bzw. Sozialarbeiterin/er angeleitet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Kommission zur Durchführung des Auswahlverfahrens.
- eine maschinengeschriebene Begründung (2-3 Seiten) für die Wahl des Studiengangs sowie die mit dem Studium verfolgten Perspektiven.
- Bewerber*innen aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Nachweises ausreichender Deutschkenntnisse vorlegen (Download siehe unten).
Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Empfang sowie weitere Informationen über die Anmeldung zum Auswahlgespräch. Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist für alle Bewerber*innen verbindlich. In dem Gespräch soll nachgewiesen werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage ist, ihre/seine Motivation, Aussagen im Zusammenhang mit den Inhalten sowie den persönlichen und beruflichen Perspektiven des Masterstudiengangs angemessen zu begründen.
Die Gespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 24.06. bis 28.06 2025 statt. Sie dauern jeweils 20 Minuten und werden an der FH Münster, Friesenring 32, durchgeführt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber erhält für das persönliche Auswahlgespräch einen Punktwert. Der Entscheid darüber sowie über eine etwaige "Bonierung" geht der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich in der Regel binnen einer Woche nach dem Auswahlgespräch zu.
Hinweis: Aus triftigem Grund kann das persönliche Auswahlgespräch, wenn dies vorab mitgeteilt wird, auch vor diesem Termin geführt werden, jedoch niemals nach dem Termin der Auswahlgespräche
Schritt 2 Bewerbungsverfahren: Nach Erhalt des Ergebnisses des Auswahlgesprächs, spätestens jedoch bis zum 15. Juli 2025 (Bewerbungsschluss!), bewerben Sie sich online beim Service Office für Studierende für das zentrale Zulassungsverfahren. www.fh-muenster.de/bewerbung
Nach Registrierung in der Online-Bewerbung erhalten Sie Informationen über die Unterlagen, die Sie online im Bewerberportal hochladen müssen.
Sollte bis zum 15. Juli 2025 Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, werden Sie vom Service Office für Studierende mit einer vorläufigen Durchschnittsnote (aktueller Notenspiegel mit Durchschnittsnote) zugelassen. Die Einschreibung kann erst erfolgen, wenn das Abschlusszeugnis (spätestens bis zum 15. November 2025)im Service Office für Studierende vorgelegt wurde.
Das Service Office für Studierende bringt die eingegangenen Bewerbungen in einer Rangfolge und läßt die Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der vorhandenen Plätze zu.
Die Zulassung im Hauptverfahren (Service Office für Studierende) erfolgt voraussichtlich bis spätestens Mitte August. Weitere Informationen zu den Einschreibungsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Sollte es zu einem Nachrückverfahren kommen, finden dieses ca. ab dem 20. August statt.
Gebühren
Der Master-Studiengang "Jugendhilfe: Konzeptionsentwicklung und Organisationsgestaltung" ist ein konsekutiv (BA/MA) aufbauendes Studienangebot.
Studiengebühren werden nicht erhoben.
Nähere Auskünfte des Bundeslandes NRW zu Studiengebühren erhalten Sie hier: