die Praxismesse, die jeweils im Frühling und im Winter stattfinden. Hier können Sie Kontakt zu verschiedenen Trägern, Einrichtungen und Anleiter*innen knüpfen. Aktuelle Informationen zur Veranstaltung finden Sie jeweils zeitnah unter auf unserer Website,
oftmals ergeben sich auch im Kontakt zu Kommiliton*innen, Bekannten und Freunden Gelegenheiten, werden Sie aktiv und hören sich um,
natürlich berät Sie auch das Referat Praxis& Projekte zu möglichen Praktikumsstellen.
Wann kann ich das Praktikum absolvieren?
Idealerweise im 2. Semester. Das Praktikum soll Sie bei der Wahl Ihres Vertiefungsbereichs unterstützen und Ihnen praktische Erfahrung für Ihr weiteres Studium liefern.
Was muss ich beachten?
Das BP I findet zusammenhängend in einer Einrichtung und einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit statt.
Ihre Anleitung übernimmt eine hauptamtliche Fachkraft (BA oder Dipl. Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in).
Welchen Umfang hat das BP I?
160 Stunden in der Einrichtung (netto)+
Begleitseminar (2 SWS)+
Abschlussbericht= 7 CPs
Wie wird das Praktikum bewertet/ welche Leistung muss ich erbringen?
Um das Praktikum erfolgreich abzuschließen ist es nötig, dass Sie parallel zu Ihrem Praktikum in der jeweiligen Einrichtung regelmäßig an den Begleitseminaren teilnehmen. Die Begleitseminare beinhalten i.d.R. eine Präsentation und einen Abschlussbericht.
In welchem Zeitraum (semesterbegleitend oder im Block) kann ich das Praktikum ableisten?
Idealerweise leisten Sie das Praktikum semesterbegleitend ab. Sie beginnen z.B. mit einer Woche (= 5 Tage) zum Kennenlernen, und sind dann begleitend zum Semester 1-2 mal wöchentlich (15 ganze oder 30 halbe Tage) vor Ort. Konkret handeln Sie dies mit der Einrichtung bzw. mit Ihrer Anleitung aus.
Im Block leisten Sie die 160 Stunden am Stück über mehrere Wochen ab. Dazu steht Ihnen die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung.
Wie melde ich mich zum BP I an?
Schritt: Spätestens bis zum Fristende melden Sie Ihr Praktikum (Einrichtungsdaten, Zeitraum usw.) auf der Ampelseite/Evasys (https://evasys.fh-muenster.de) an.
Schritt: Anmeldung zum Begleitseminar Phase I, II oder III im myFH- Portal. Hinweis: Wählen Sie Ihr Begleitseminar möglichst parallel zu Ihrem Praktikumszeitraum.
Schritt: Sie benötigen den Praktikumsvertrag in 2-facher Ausführung. Einer verbleibt bei Ihnen und einer in der Praxisstelle. Diesen finden Sie auf unserer Homepage und im RePP. Der Praktikumsvertrag ist nur im farbigen Ausdruck gültig!. Diese finden Die genauen Zeiträume zur Anmeldung und weitere Erklärungen finden Sie unter BP I.
Kann das Praktikum aufgeteilt werden und an unterschiedlichen Stellen abgeleistet werden?
Um einen guten Einblick in ein Feld der sozialen Arbeit, die Tätigkeiten und die Organisationsstruktur zu gewinnen, soll das gesammte Praktikum in einer Einrichtung abgeleistet werden.
Wenn ich bereits in einem Bereich der Sozialen Arbeit tätig bin (entgeltlich oder ehrenamtlich), kann ich mir das als Praktikum anrechnen lassen?
Damit Ihre Arbeit auf die Praktikumszeit angerechnet werden kann, benötigt das RePP einen detaillierten Nachweis Ihrer Tätigkeit. Generell kann diese nicht im vollen Umfang angerechnet werden.
Zur detaillierten Klärung ob und in welchem Umfang Ihre Tätigkeit angerechnet werden kann kommen Sie bitte in die Sprechstunde, da dies geprüft werden muss. Eine Anrechnung im vollen Umfang ist allerdings nicht möglich.
Wie werde ich während des BP I durch die Hochschule begleitet?
Während des Praktikums finden Begleitseminare statt, die zur Reflexion dienen und Ihnen ergänzendes arbeitsfeldbezogenes Wissen vermitteln.
Bei aktuellen Fragen können Sie sich neben Ihren Dozent*innen aus den Begleitseminaren auch an das RePP wenden.
Was lerne ich im Begleitseminar?
Während des Praktikums finden Begleitseminare statt, die zur Reflexion und der Theorie- Praxis- Relationierung dienen. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit sich auszutauschen und Eindrücke aus anderen Praxisfeldern zu erhalten. Das erste Treffen findet zur Einführung und Vorbereitung auf Ihr Praktikum statt.
Ich möchte ein Praktikum außerhalb von Münster machen. Wie passt das mit dem Begleitseminar zusammen?
Das ist möglich. Die Hochschule unterstützt Sie gerne bei Ihrem Mobilitätsbestreben. Machen Sie Ihr Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit entfernt von Münster, ist es auch möglich, das Begleitseminar dann während der Vorlesungszeit anzuschließen.
Was mache ich bei Schwierigkeiten im Praktikum?
Falls es während Ihres Praktikums zu Schwierigkeiten am Einsatzort oder mit Ihrer Anleitung kommt, gibt es sicherlich Möglichkeiten diese zu klären. Kommen Sie hierfür gerne in die Sprechstunde des Referat Praxis& Projekte. Wir werden Sie dabei unterstützen eine Lösung zu finden.
Kann ich den Praktikumsplatz wechseln, wenn es nicht gut läuft?
Wenn sich im Praktikum Schwierigkeiten ergeben, sprechen Sie zunächst mit Ihrer Anleiter*in. Gerne unterstützt Sie das RePP bei möglichen Problemen.
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Praktikumsstelle möglich und sollte mit dem Referat Praxis& Projekte abgesprochen werden.
Was passiert, wenn ich im Praktikum krank werde? Muss ich die Stunden nachholen?
Ja, wenn Sie im Praktikum krank werden, müssen die Stunden nachgeholt werden.
Habe ich Urlaubsanspruch im Praktikum?
Während des Praktikums habe Sie keinen Urlaubsanspruch, sollten Sie einige Tage verreisen wollen, so werden diese Tage an das Ende des Praktikums angehängt.
Wie bin ich während des Praktikums versichert?
Als Praktikant*in sind Sie weiterhin über die Hochschule versichert.
Bekomme ich Geld im Praxisstudium?
Es gibt keine verbindliche Regelung/ Vereinbarung über eine Bezahlung in Ihrem Praktikum, jedoch empfiehlt die FH Münster den Praxisstellen Ihren Praktikant*innen eine angemessene Aufwandsentschädigung.
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