Begleitete Praxisphasen im Studium
In unserem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit sind zwei Pflichtpraktika integriert, die für die staatliche Anerkennung relevant sind:
- Die Begleitete Praxisphase I (BP I) umfasst 160 Stunden, das entspricht ungefähr fünf Wochen Praktikum in Vollzeit. Die Studierenden können das BP I aber auch in Teilzeit absolvieren und es über mehrere Monate strecken. Im idealtypischen Studienverlauf ist das BP I im 2. Studiensemester vorgesehen.
- Die Begleitete Praxisphase II (BP II, "Praxissemester") umfasst 640 Stunden, dies entspricht circa einem halben Jahr in Vollzeit. Im idealtypischen Studienverlauf absolvieren unsere Studierenden das BP II im 5. Studiensemester. Der Start ins BP II ist zum 1. Februar und zum 1. August eines jeden Jahres möglich.
Ihr Eintrag im Praxisstellenkatalog - so funktioniert's
Sie bieten Praktikumsplätze für Studierende der Sozialen Arbeit an? Gerne nehmen wir Ihre Einrichtung in unseren Praxisstellenkatalog auf. Um den Katalog überschaubar zu halten, können wir nur Praxisstellen in Münster und im Münsterland berücksichtigen.
Wichtig: Damit unsere Studierenden ihre Praxisphase bei Ihnen absolvieren können, muss das Praktikum von einem/einer Sozialarbeiter*in oder einem/einer Sozialpädagog*in (Abschluss B.A. oder Diplom) angeleitet werden.
Möchten Sie einen neuen Eintrag erstellen lassen oder Daten Ihrer Einrichtung ändern? Dann füllen Sie bitte das nachfolgend verlinkte Onlineformular aus. Wir prüfen ihren Angaben und veröffentlichen sie anschließend im Praxisstellenkatalog. Die Einträge sind nur für eingeschriebene Studierende der FH Münster einsehbar. Wenn Sie als Träger Praktikumsplätze für verschiedene Handlungsfelder anbieten, dann füllen Sie bitte für jedes ein eigenes Formular aus.