Voraussetzungen
Im Laufe des Studiums können Module mit inter-/transnationalem und interkulturellem Bezug absolviert werden. Dazu zählen vor allem Lehrveranstaltungen, aber auch die BA-Thesis. Durch die Absolvierung betreffender Module, sowie eines Auslandsaufenthalts, müssen mindestens 30 Punkte (siehe unten: Punktesystem) erreicht sein, um die Bestätigung zu erhalten. Aus welchen Modulen sich letztlich die 30 Punkte zusammensetzen ist den Studierenden überlassen. Es gilt lediglich die Vorgabe, mindestens einen Auslandsaufenthalt absolviert zu haben. Dazu zählt das Praxissemester (BPII) und/oder das Studiensemester, die ebenfalls dem Punktesystem untergeordnet sind.
Das Punktesystem
Um die Bestätigung zu erhalten, müssen insgesamt mindestens 30 Punkte erreicht werden, die sich aus einem Auslandsaufenthalt und zutreffenden Modulen zusammensetzen. Das kleine Praktikum fällt nicht mit in die Bewertung, auch wenn es im Ausland absolviert wurde. Welche Module im Punktesystem berücksichtigt werden, kann bei den zuständigen Dozent*innen, beim Internationalen Ausschuss des Fachbereichs Sozialwesen oder in den jeweiligen Modulbeschreibungen in Erfahrung gebracht werden. Wie sich die Punkte jeweils zusammensetzen, lässt sich durch folgenden Download nachvollziehen:
Der Weg zur Bestätigung
Sind die 30 Punkte erreicht, kann das Formular "Certification of International Competences of Social Work" heruntergeladen, selbstständig ausgefüllt und dem Internationalen Ausschuss vorgelegt werden. Wichtig: Die PDF-Datei aus dem myFH-Portal mit der Auflistung absolvierter Studienleistungen muss zur Überprüfung ebenfalls vorgelegt werden.