Hielt beim bundesweiten Erfahrungsaustausch gerichtsinterne Mediation den Eröffnungsvortrag und führte zwei Workshops durch: Prof. Dr. Dirk Waschull. (Foto: FH Münster/Wilfried Gerharz)

Gerichtsinterne Mediationen gibt es in Deutschland noch nicht besonders lange - gesetzlich geregelt sind sie erst seit 2012. "Sie haben an den Gerichtsverfahren bisher nur ungefähr einen Anteil von fünf Prozent", erläutert Prof. Dr. Dirk Waschull. "Jetzt geht es darum, dieser noch jungen Entwicklung mehr Nachdruck zu verleihen", so der Leiter des weiterbildenden Masterstudiengangs Beratung Mediation Coaching an unserem Fachbereich. Dies hat er beim bundesweiten Erfahrungsaustausch gerichtsinterne Mediation getan: Auf Einladung der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen hielt er vor etwa 80 Richterinnen und Richtern den Eröffnungsvortrag.

Außerdem führte der ehemalige Sozialrichter an beiden Veranstaltungstagen einen Workshop zur Metanoischen Mediation durch. "Dieser Ansatz stellt die Gefühle und Bedürfnisse der Menschen in den Fokus und versucht, als erstes die Beziehungsebene zwischen den Konfliktparteien zu klären, damit sie überhaupt wieder dazu in der Lage sind, eigene Lösungswege zu finden", erklärt der Jurist und Mediator. "Es war für mich sehr spannend zu sehen, wie die Teilnehmer auf das Thema reagieren. Meine Vermutung war, dass sie eher skeptisch sind", sagte Waschull. Denn bei gerichtsinternen Mediationen werde klassischerweise das Harvard-Konzept angewendet, in dem Emotionen im Hintergrund stehen. "Umso überraschter war ich über die positiven Rückmeldungen", so der 51-Jährige. "Viele Richterinnen und Richter halten den Ansatz zumindest für überlegenswert." Sein Fazit ist daher positv: "Die Veranstaltung war aus meiner Sicht ein voller Erfolg."

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