Das Juniorstudium ist eine gute Möglichkeit für besonders begabte Schülerinnen und Schüler, bereits vor dem Abitur Leistungen für das Studium zu absolvieren und echte Hochschulluft zu schnuppern.

Wir bieten das Juniorstudium derzeit am Fachbereich Wirtschaft und am Fachbereich Elektrotechnik und Informatik an. Die Qualität des Studiums wird in verschiedenen Gremien und Ausschüssen sichergestellt; insbesondere durch den Koordinierungs-, Evaluierungs- und Zulassungsausschuss.

Die gesetzliche Grundlage

Grundlage für das Juniorstudium an der FH Münster bildet folgender Auszug aus dem Hochschulgesetz NRW:

"Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet." (§ 48 Abs. 6 HG NRW)

Bitte beachten Sie: Bei der Teilnahme am Juniorstudium besteht für die Studieninteressierten kein gesetzlicher Versicherungsschutz gemäß §2 Abs. 1 Nr.8b) oder 8c) SGB VII.

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