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Die Stipendien sollen den Studieneinstieg und das Fortsetzen des Studiums ermöglichen und den Studienerfolg sichern.

Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW-NRW).

Alle Angaben zu den NRWege-Stipendien auf den Seiten der FH Münster sind immer vorbehaltlich einer Mittelbereitstellung zu verstehen, das heißt, dass  die Stipendien nur dann vergeben werden können, wenn die Finanzierung vom MKW-NRW bereitgestellt wird.

Förderbeginn, Bewerbungszeitraum und Bewerbungsfristen

An der FH Münster gibt es in jedem NRWege-Förderjahr zwei Förderrunden. Studierende können sich für diese Förderrunden wie folgt bewerben:

1. Für die erste Förderrunde der NRWege-Stipendien in einem Jahr ist der Förderbeginn ab dem 01.03., für die zweite Förderrunde der 1.9. eines Jahres. Bei Studierenden im ersten Studiensemester gilt jedoch der erste Tag der Immatrikulation als Förderbeginn.

  • Bewerbungszeitraum und Bewerbungsfrist finden Sie unter den jeweiligen Stipendien.

Der Förderbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem das Stipendium beginnt. Das ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Zeitpunkt der finanziellen Auszahlung. Die tatsächliche Auszahlung des Stipendiums kann nach dem Beginn der Förderung nachträglich ausgezahlt werden. Zum Beispiel: der Förderbeginn eines Stipendiums ist der 1.3.2024. Die Überweisung für den ersten Monat erfolgt zum Beispiel am 30.03.2024, dann aber für den Zeitraum 1.3.2024 bis 31.3.2024.

Wer kann sich bewerben?

Die Stipendien richten sich ausschließlich an Studierende mit Fluchterfahrung, die keine andere Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben und die die Voraussetzungen erfüllen, ein Studium  erfolgreich zu absolvieren.

Bewerben können Sie sich, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. Sie haben Ihre Studienberechtigung im Ausland erworben und nicht in Deutschland (Ausnahme: Studienkolleg.
  2. Sie sind schon regulär eingeschrieben an der FH Münster (Studienstipndium/Studienabschlussstipendium) oder Sie haben eine Bewerbung für ein Fachstudium an der FH Münster eingereicht und beginnen das Studium voraussichtlich im nächsten Semester (Studieneinstiegsstipendium).
  3. Sie können ein positives Gutachten eines Sprachdozierenden (Studieneinstiegsstipendium) oder eines Hochschullehrenden (Studienstipendium/Studienabschlussstipendium) vorweisen.
  4. Ihre Einreise in Deutschland liegt nicht länger als fünf Jahre zurück, bevor eine erstmalige Förderung durch NRWege oder das Bundesprogramm Integra erfolgt ist. Diese Frist kann einmalig um maximal zwei Jahre verlängert werden für Zeiten, in denen mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder ein/e pflegebedürftige/r nahe Angehörige/naher Angehöriger tatsächlich betreut oder gepflegt wurde oder eine eigene schwerwiegende Erkrankung vorlag.
  5. Sie haben Fluchterfahrung im Sinne des Programms und können diese anhand Ihres Ausweises nachweisen. Dabei ist solches zu beachten:
  • Es liegt eine erste Entscheidung des BAMF vor oder
  • es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz oder
  • es erfolgte eine Aufnahme aus humanitären Gründen oder
  • es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland und
  • es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht

Studierende, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder bereits eingebürgert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie förderfähig sind, melden Sie sich bitte bei uns und wir geben Ihnen einen Information dazu.

Die im Rahmen von NRWege geförderten Stipendien sind gegenüber dem Bezug von BAföG nachrangig.
Personen, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen deshalb nachweisen, dass sie BAföG beantragt haben und der Antrag abgelehnt/noch nicht bewilligt wurde. Bitte beantragen Sie daher BAföG rechtzeitig, wenn Sie das noch nicht gemacht haben.

Welche Arten von Stipendien gibt es?

1. Studieneinstiegsstipendium:

Studieneinstiegsstipendien können nur im ersten Semester des Studiums vergeben werden. Interessierte können sich schon vor dem Studienstart um dieses Stipendium bewerben, nachdem sie ihre Bewerbung für das Fachstudium eingereicht haben. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung können aber die Stipendien erst nach der Immatrikulation vergeben werden.

Die Dauer des Studieneinstiegsstipendiums beträgt maximal sechs Monate, kann aber für einen kürzeren Zeitraum gewährt werden.

2. Studienstipendien:

Studienstipendien können ab dem zweiten Semester beantragt werden.

Die Dauer des Stipendiums beträgt maximal 12 Monate, kann aber für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden.

Eine automatische Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich. Stipendiaten können sich aber erneut auf das Stipendium bewerben und dürfen (bei erfolgreicher Bewerbung) insgesamt maximal 3 Jahre gefördert werden. 

3. Studienabschlussstipendien:

Studienabschlussstipendien können innerhalb der letzten beiden Semester beantragt werden. Es richtet sich gezielt auf die Endphase des Studiums.

Insgesamt können die Abschlussstipendien für maximal 12 Monate vergeben werden. Sie können aber auch kürzer ausfallen.

Auswahlverfahren, Auswahlkriterien, Stipendienhöhe

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren startet nach der Bewerbungsfrist und dauert ca. 4 Wochen.

Die Bewerbungen werden zuerst auf Vollständigkeit und nach formalen Kriterien von der Stipendienkoordinatorin geprüft. Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden weiterbearbeitet. Nutzen Sie bitte die Checklisten im Downloadbereich unter den jeweiligen Stipendienarten um sicherzustellen, dass Sie alle Unterlagen eingereicht haben.

Anschließend werden die Bewerbungen durch eine Auswahlkommission anhand folgender Kriterien begutachtet und bewertet. Auf der Basis einer Rangliste und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien werden die Stipendien vergeben.

Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Auswahlkriterien:

  • erbrachte Studienleistungen bzw. sprachliche Leistungen in den Vorbereitungskursen (Studieneinstiegsstipendium) und im Studium (Studienstipendium / Studienabschlussstipendium), sowie Sprachkenntnisse und Sprachnachweise.
  • bei Studienstipendium und Studienabschlussstipendium ein positives Gutachtens durch eine/n Hochschullehrer/in.
    Bei Studieneinstiegsstipendien ein positives Gutachten/ Referenzschreiben durch eine*n Sprachdozent*in, oder Lehrenden Ihrer Schule, Ausbildungsleitenden/ Vorgesetzten oder leitende Person in einer Einrichtung in der Sie ehrenamtlich tätig sind/waren (Studieneinstiegsstipendium).
  • Motivation dargestellt anhand eines Motivationsschreibens und ggf. weitere Nachweise über den Besuch von studienunterstützenden Workshops oder Weiterbildungsangeboten. (wie z.B. StudiTrainer oder PLUSPUNKT-Workshops).
  • Engagement.
  • Die Qualität der Bewerbung. Unsere Empfehlung: Lesen Sie die "Tipps zur Stipendienbewerbung" im Downloadbereich unter den jeweiligen Stipendienarten
  • Die finanzielle Situation der Bewerber*innen: Bewerber*innen ohne finanzielle Förderung (z.B. BAföG) von dritter (staatlicher) Stelle sind bei gleicher Eignung bevorzugt auszuwählen.

Bitte beachten Sie: Regelmäßiges Einkommen (z.B. durch Arbeit oder familiäre Unterstützung) während der Förderzeitraum wird bis zu dem BAföG-Höchstsatz auf das Vollstipendium angerechnet. Der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934,- Euro.

Stipendiat*innen verpflichten sich bei der Annahme des Stipendiums für die Teilnahme an einem ideellen Begleitprogramm in der Förderphase wie zum Beispiel Workshops und Perspektivgespräche.

 

Förderhöhe:

Die Förderhöhe des Stipendiums richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die monatliche Förderrate eines Vollstipendiums beträgt max. 934,- Euro.

Die monatliche Förderrate eines Teilstipendiums beträgt 300,- Euro.

Für Stipendiat*innen mit überdurchschnittlichen Studienleistungen, die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wird nur ein Teilstipendium gewährt. Diese beträgt monatlich 300,- Euro.

Alle Bewerber*innen müssen Sozialleistungen (z.B. BAföG) beantragen und eine Kopie des Zusage- oder Ablehnungsbescheids einreichen.

Kümmern Sie sich bitte daher rechtzeitig um Ihren BAföG-Antrag und weitere Verlängerungen des Antrags im Laufe Ihres Studiums.

Wenn Sie Fragen hierzu haben und unsicher sind, ob Sie sich bewerben sollten oder nicht, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson für Geflüchtete im International Office.

Nach der erfolgreichen Bewerbung

Nach Ende der Bewerbungsfrist informiert Sie das International Office per E-Mail automatisch über den Erfolg Ihrer Bewerbung.

Bei einer Zusage finden Sie in dieser E-Mail ggf. weitere Angaben zu notwendigen Dokumenten:

  • Zum Beispiel müssen Sie die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung nachreichen, da Sie diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht haben. 
  • Ggf. müssen Sie Nachweise über weitere Förderungen aus öffentlichen Mitteln nachreichen.
  • Sie müssen eine Erklärung über den Zeitpunkt Ihrer Einreise in die Bundesrepublik abgegeben oder einen Nachweis einreichen
  • Sie erhalten danach die Stipendienvereinbarung, die Sie unterschrieben wieder beim International Office einreichen.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten Sie sich die Beratungsleistungen des NRWege-Programms in Anspruch zu nehmen sowie die Bereitschaft, sich selbst in das Programm / in die Hochschulangebote ehrenamtlich einzubringen.


Hier geht es direkt zur Bewerbung um die NRWege ins Studium-Stipendien

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