Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren startet nach der Bewerbungsfrist und dauert ca. 4 Wochen.
Die Bewerbungen werden zuerst auf Vollständigkeit und nach formalen Kriterien von der Stipendienkoordinatorin geprüft. Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden weiterbearbeitet. Nutzen Sie bitte die Checklisten im Downloadbereich unter den jeweiligen Stipendienarten um sicherzustellen, dass Sie alle Unterlagen eingereicht haben.
Anschließend werden die Bewerbungen durch eine Auswahlkommission anhand folgender Kriterien begutachtet und bewertet. Auf der Basis einer Rangliste und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien werden die Stipendien vergeben.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Auswahlkriterien:
- erbrachte Studienleistungen bzw. sprachliche Leistungen in den Vorbereitungskursen (Studieneinstiegsstipendium) und im Studium (Studienstipendium / Studienabschlussstipendium), sowie Sprachkenntnisse und Sprachnachweise.
- bei Studienstipendium und Studienabschlussstipendium ein positives Gutachtens durch eine/n Hochschullehrer/in.
Bei Studieneinstiegsstipendien ein positives Gutachten/ Referenzschreiben durch eine*n Sprachdozent*in, oder Lehrenden Ihrer Schule, Ausbildungsleitenden/ Vorgesetzten oder leitende Person in einer Einrichtung in der Sie ehrenamtlich tätig sind/waren (Studieneinstiegsstipendium).
- Motivation dargestellt anhand eines Motivationsschreibens und ggf. weitere Nachweise über den Besuch von studienunterstützenden Workshops oder Weiterbildungsangeboten. (wie z.B. StudiTrainer oder PLUSPUNKT-Workshops).
- Engagement.
- Die Qualität der Bewerbung. Unsere Empfehlung: Lesen Sie die "Tipps zur Stipendienbewerbung" im Downloadbereich unter den jeweiligen Stipendienarten
- Die finanzielle Situation der Bewerber*innen: Bewerber*innen ohne finanzielle Förderung (z.B. BAföG) von dritter (staatlicher) Stelle sind bei gleicher Eignung bevorzugt auszuwählen.
Bitte beachten Sie: Regelmäßiges Einkommen (z.B. durch Arbeit oder familiäre Unterstützung) während der Förderzeitraum wird bis zu dem BAföG-Höchstsatz auf das Vollstipendium angerechnet. Der BAföG-Höchstsatz liegt aktuell bei 934,- Euro.
Stipendiat*innen verpflichten sich bei der Annahme des Stipendiums für die Teilnahme an einem ideellen Begleitprogramm in der Förderphase wie zum Beispiel Workshops und Perspektivgespräche.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe des Stipendiums richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln.
Die monatliche Förderrate eines Vollstipendiums beträgt max. 934,- Euro.
Die monatliche Förderrate eines Teilstipendiums beträgt 300,- Euro.
Für Stipendiat*innen mit überdurchschnittlichen Studienleistungen, die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wird nur ein Teilstipendium gewährt. Diese beträgt monatlich 300,- Euro.
Alle Bewerber*innen müssen Sozialleistungen (z.B. BAföG) beantragen und eine Kopie des Zusage- oder Ablehnungsbescheids einreichen.
Kümmern Sie sich bitte daher rechtzeitig um Ihren BAföG-Antrag und weitere Verlängerungen des Antrags im Laufe Ihres Studiums.
Wenn Sie Fragen hierzu haben und unsicher sind, ob Sie sich bewerben sollten oder nicht, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson für Geflüchtete im International Office.