Sind Sie Zweitstudienbewerber?

Sie sind Zweitstudienbewerber, wenn Sie bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.

Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene akademische Abschlussprüfung (z.B. Bachelor-, Master-, Diplom-, Magisterprüfung) oder staatliche Abschlussprüfung (regelmäßig Erstes Staatsexamen) erfolgreich abgelegt worden ist und die Abschlussnoten bis zum 15.01. bei einer Bewerbung zum Sommersemester und bis zum 15.07. bei einer Bewerbung zum Wintersemester vorliegen.

Achtung!

Bei einer Bewerbung auf einen Masterstudiengang gilt der dazugehörige Bachelorabschluss oder das FH-Diplom nicht als vorheriges abgeschlossenes Studium; in einem solchen Fall sind Sie kein Zweitstudienbewerber.

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