Bis zum Sommersemster 2011 hat die Fachhochschule Münster einen Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Am 24. Februar 2011 hat der Landtag in Düsseldorf beschlossen, die Studienbeiträge zum Wintersemester 2011/2012 abzuschaffen.

Studienbeiträge sollten für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden (§ 1 Abs. 2 der Studienbeitragssatzung). Zudem sollte die Verwendung der Beiträge dem Wohl der Studierenden dienen (Abs. 1a der Studienbeitragssatzung).

Um diesem Anspruch zu genügen, wurden alle Studienbeiträge an der Fachhochschule Münster auf drei "Töpfe" verteilt:

  • Ein jährlich festgelegter Anteil wird in hochschulweite Maßnahmen investiert.
  • Die verbleibenden Mittel werden jeweils zu 50 % an die Fachbereiche verteilt beziehungsweise
  • über den Studienbeitragsfonds gezielt zur Projektförderung genutzt.

Weitere Informationen zum Aufkommen, der Verteilung und der Verwendung der Studienbeiträge finden Sie in den jeweiligen Berichten an den Senat (nur für FH-Angehörige, Log-in mit zentraler Benutzerkennung):

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken