Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, oder auch „Studiengänge mit NC“ (Numerus Clausus), gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Wie hoch die NC-Werte (sprich „die Auswahlgrenzen“) sind, ist vorher nicht festgelegt. Der NC ergibt sich jedes Semester neu. Die oder der zuletzt zugelassene Bewerber*in bestimmt mit ihrer oder seiner Verfahrensnote den NC. Allerdings geben die NC-Werte der vergangenen Semester eine gewisse Orientierung.