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Wie exmatrikuliere ich mich?

Studentinnen stehen vor einem geschlossenen Garderobenschrank.
Garderobenschrank zu, Studium beendet? Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Laufbahn!

Sie können sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag im Service Office für Studierende ein und legen ihm folgende Unterlagen bei:

  1. ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation,
  2. Entlastungsbescheinigung des Fachbereichs (nicht in allen Fachbereichen erforderlich - siehe Antragsformular)
  3. Entlastungsbescheinigung der Bibliothek

Achtung BAföG-Empfänger!

Ihre Exmatrikulation wird von der FH Münster nicht automatisiert an das BAföG-Amt übermittelt. Teilen Sie deshalb dem BAföG-Amt selbst mit, dass Sie Ihr Studium beendet haben. Ansonsten würde die BAföG-Zahlung weiterlaufen und Sie müssten das überwiesene Geld zurückzahlen.

Erstattung des Semestertickets

Die Erstattung des Semestertickets bei Exmatrikulation erfolgt über das Service Office für Studierende der FH Münster.

Bei anderen Erstattungsgründen wie z. B. studienbedingte Abwesenheit vom Studienort oder Befreiung vom Semesterticket aufgrund eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke gemäß § 145 SGB IX wenden Sie sich bitte an den AStA.

Fristen der anteiligen Erstattung

Grundsätzlich werden Sie spätestens zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung abgelegt haben.

Wenn Sie z.B. Mitte August Ihre Bachelorarbeit (letzte Prüfungsleistung) abgegeben haben, Ihre Noten aber erst Ende September erhalten, werden Sie trotzdem zum Ende des Sommersemesters (31. August) exmatrikuliert. Eine Rückmeldung zum Wintersemester führt nicht dazu, dass Sie im Wintersemester einen Studierendenstatus haben.

Wenn Sie aber Ihr Studium z. B. bereits im April erfolgreich beendet haben, können Sie sich aktiv exmatrikulieren lassen und haben dann einen Anspruch auf (Teil-)Erstattung des Semesterbeitrags. Die bestandene Prüfung bzw. die Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung führt nicht automatisch zur vorzeitigen Exmatrikulation.

Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk wird bei vorzeitiger Exmatrikulation anteilig erstattet. Der Studierendenschaftsbeitrag für den AStA wird für das Semester, in das Sie eingeschrieben sind, nur bis zum offiziellen Vorlesungsbeginn erstattet. Der offizielle Vorlesungsbeginn im Wintersemester 2023/24 ist der 25. September.

Das Semesterticket wird bis 45 Tage nach Semesterbeginn (im Wintersemester bis zum 15.10., im Sommersemesater bis zum 14.04.) vom Service Office für Studierende komplett erstattet. Anschließend ist eine Erstattung bei Exmatrikulation nicht mehr möglich. Eine anteilige Erstattung des Semestertickets ist nicht vorgesehen.

 

Sommersemester 2024*

Zeitraum Betrag
bis 31.03.2024 275,80 €
01.04.2024 - 14.04.2024 220,00 €
15.04.2024 - 30.04.2024   80,00 €
01.05.2024 - 31.05.2024   60,00 €
01.06.2024 - 30.06.2024   40,00 €
01.07.2024 - 31.07.2024   20,00 €
01.08.2024 - 31.08.2024    0,00 €

Wintersemester 2023/2024*

Zeitraum Betrag
bis 24.09.2023 335,20 €
25.09.2023 - 30.09.2023 299,40 €
01.10.2023 - 15.10.2023 279,40 €
16.10.2023 - 31.10.2023   80,00 €
01.11.2022 - 30.11.2022   60,00 €
01.12.2022 - 31.12.2022   40,00 €
01.01.2023 - 31.01.2023   20,00 €
01.02.2023 - 28.02.2023     0,00 €

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