ENGLISH

Wie bekomme ich mein Semesterticket?

Das Semesterticket müssen Sie nicht extra erwerben. Die Kosten für das Ticket sind gedeckt durch den Studierendenschaftsbeitrag, der jedes Semester fällig wird. Sie können sich das Semesterticket ganz einfach herunterladen.

So gehen Sie vor:

  1. Überweisen Sie bei Ihrer Einschreibung oder Rückmeldung den Semesterbeitrag.
  2. Loggen Sie sich im myFH-Portal ein.
  3. Gehen Sie auf die Rubrik "Mein Studium" und folgen Sie den Anweisungen.
  4. Downloaden Sie das Semesterticket als pdf-Datei.

Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert oder zurückgemeldet sind.

Nicht vergessen: Bei Kontrollen können Sie das Ticket ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorzeigen. Was Sie immer dabeihaben müssen, ist ein gültiger Lichtbildausweis.

 


Wo kann ich mit dem Semesterticket fahren?

Das Semesterticket gilt für alle Busse, Straßen-, S- und U-Bahnen, Schwebebahnen sowie für die Züge des Nahverkehrs (RB, RE) im Münsterland (VGM Verkehrsgemeinschaft Münsterland).

Auf welchen Strecken Sie auch außerhalb des Münsterlandes die Fahrkarte nutzen dürfen, finden Sie auf den Internetseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).

 


Wie lange ist mein Semesterticket gültig?

Das Semesterticket ist für ein Semester gültig und muss jedes Semester aktualisiert werden.

Hinweis für Studienanfänger*innen:

Wenn Sie im 1. Semester sind, können Sie das Semesterticket bereits einen Monat vor Semesterbeginn - also ab 01.08. (Sommersemester) bzw. ab 01.02. (Wintersemester) - für Studienzwecke nutzen. Dafür müssen Sie bei den Fahrten eine Vorstudienbescheinigung des AStA mit dabei haben.

Die Vorstudienbescheinigung und weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

 


Was passiert, wenn ich mein Semesterticket verliere?

Sollten Sie das Ticket einmal verlieren, können Sie sich auf myFH-Portal jederzeit kostenfrei ein neues downloaden. Der Postversand entfällt.

 


Kann ich mir das Semesterticket erstatten lassen?

Den Betrag für das Semesterticket können Sie sich z. B. bei Exmatrikulation vom Service Office für Studierende bis 14.04. (Sommersemester) bzw. bis 15.10. (Wintersemester) zurückerstatten lassen. Eine anteilige Erstattung ist nicht möglich.

Bei anderen Erstattungsgründen, z. B. wenn Sie studienbedingt nicht am Studienort sind, beurlaubt sind oder wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke gemäß § 145 SGB IX besitzen, wenden Sie sich bitte an den AStA. Die Gründe für die Rückerstattung müssen Sie nachweisen.



Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seite drucken