1. Schritt: Teilnahme am Auswahlverfahren
Zum Auswahlverfahren an unserer Hochschule gehört:
1. a) die Einsendung von Unterlagen und
1. b) die Teilnahme an einem Motivationsgespräch
1. a) Einsendung von Unterlagen
Um die Zulassung zum Auswahlverfahren können Sie sich mit einem abgeschlossenen oder mit einem noch nicht abgeschlossenen berufsqualifizierenden Hochschulstudium bewerben.
Diese Unterlagen gehören - je nach persönlicher Situation - zum Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren:
Bei abgeschlossenem Hochschulstudium | Bei noch nicht abgeschlossenem Hochschulstudium |
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Durchschnittsnote ist nicht 2,5 oder besser:
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Durchschnittsnote ist nicht 2,5 oder besser:
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Ihre Unterlagen senden Sie bitte per Post, weil wir die beglaubigten Dokumente benötigen: FH Münster
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1. b) Motivationsgespräch
Zur Teilnahme am Motivationsgespräch werden Sie nur eingeladen, wenn Sie zu den 40 besten Bewerberinnen und Bewerbern gehören.
Sollten Sie nicht am Motivationsgespräch teilnehmen, schließt Sie das automatisch vom weiteren Bewerbungsverfahren aus.
Nach dem Gespräch bekommen Sie eine Bewertung, die zu 40 Prozent auf die Note des berufsqualifizierenden Studiums angerechnet wird. Wenn Sie sich mit einer vorläufigen Durchschnittsnote bewerben, so wird auf diese die Bewertung des Motivationsgespräches angerechnet. Eine schriftliche Prüfung findet nicht statt.
Wie das Motivationsgespräch ausgestaltet wird, regelt die Ordnung:
2. Schritt: Online-Bewerbung um einen Studienplatz
Wenn Sie das Auswahlverfahren durchlaufen haben, können Sie sich im Anschluss online um einen Studienplatz über das Service Office für Studierende bewerben.
Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester ist in der Regel der 15. Juli, zum Sommersemester der 15. Januar.