Fragen zu Anmeldung & Eignungsprüfung

Wann und wie melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

  • Anmeldezeitraum zur Prüfung im Sommersemester (Mai): 20.01. bis 15.03. (Bewerbung frühestens zum folgenden Wintersemester)
  • Anmeldezeitraum zur Prüfung im Wintersemester (November): 1.08. bis 1.10. (Bewerbung frühestens zum folgenden Sommersemester)

Die Anmeldung kannst du unter nachfolgendem Link nach erfolgter Registrierung im myFH-Portal vornehmen.

Wichtig: Die Bezeichnung der Eignungsprüfung im Anmeldevorgang mit dem Zusatz "Sommersemester" oder "Wintersemester" bezieht sich auf das Semester, in dem die Eignungsprüfung stattfindet, nicht auf das Semester, in dem die frühstmögliche Aufnahme des Studiums erfolgen kann.

Was bedeutet der Zusatz "Sommersemester" oder "Wintersemester" im Anmeldevorgang?

Der Zusatz "Sommer-" oder "Wintersemester" bei der Auswahl der Eignungsprüfung bezieht sich auf das Semester in dem die Eignungsprüfung stattfindet (Eignungsprüfung im Mai/Juni = Sommersemester, Eignungsprüfung im November = Wintersemester).

Die Bezeichnung bezieht sich nicht auf das Semester in dem die frühstmögliche Aufnahme des Studiums nach bestandener Eignungsprüfung erfolgen kann.

Ich bin mir noch unsicher, welchen Studiengang ich studieren möchte (Lehramt oder BA Design) - kann ich mir die Entscheidung offen halten?

Mit dem Nachweis über die gestalterische Eignung für den Lehramtsstudiengang "Lehramt an Berufskollegs - Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik" ist eine Bewerbung auf einen Studienplatz im Bachelorstudiengang "Design" leider nicht möglich.

Solltest du dir die Möglichkeit offen halten wollen, dich erst nach der Eignungsprüfung für einen der beiden Bachelorstudiengänge zu entscheiden, melde dich bitte für die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Design an und informiere bitte zudem die Studieninformation der MSD.

Bestätigung/Status der Anmeldung zur Eignungsprüfung?

Nach Ablauf der Anmeldefrist (am nächsten Werktag, montags bis freitags) erhältst du eine E-Mail mit den Terminen der beiden Prüfungstage, dem Portfoliothema, sowie genaueren Angaben zur Erstellung des Portfolios und zum Ablauf der Eignungsprüfung.

Der Status deiner Bewerbung für die Eignungsprüfung im myFH-Portal steht auf "Eingegangen" bzw. "Daten werden geprüft" - bei dieser Angabe bist du zur Eignungsprüfung angemeldet.

Ist eine nachträgliche Anmeldung zur Eignungsprüfung möglich?

Eine nachträgliche Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist aus organisatorischen und technischen Gründen leider nicht möglich.

Wann findet die Eignungsprüfung statt?

Die Eignungsprüfung im Sommersemester findet üblicherweise an einem Montag und einem Dienstag Ende Mai bzw. Anfang Juni statt.

Die Eignungsprüfung im Wintersemester findet üblicherweise an einem Montag und einem Dienstag Mitte/Ende November statt.

Die beiden Termine finden jeweils mit mindestens einer Woche Abstand statt.

Die genauen Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail in der Einladung zur Eignungsprüfung bzw. über unsere Website bekannt gegeben.

Gibt es Ausweichtermine für die Eignungsprüfung?

Nein, dies ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Für die Eignungsprüfungen stehen zwei feste Termine im Jahr zur Verfügung - auch Teile der Prüfung, wie die Klausur, lassen sich leider nicht verschieben oder nachholen.

Kann ich meine Anmeldung zur Eignungsprüfung zurückziehen?

Ja, du kannst deine Anmeldung zur Eignungsprüfung zurückziehen.

Entweder du ziehst deine Teilnahme über einen Link zurück, der dir kurz vor der Eignungsprüfung in der E-Mail mit der "Einladung zum Upload" mitgeteilt wird oder du wirst durch den nicht erfolgten Upload deines Portfolios automatisch aus dem Feststellungsverfahren genommen.

Ein nicht eingereichtes Portfolio oder eine zurückgezogene Teilnahme werden nicht als Fehlversuch gewertet!

Wie läuft die Eignungsprüfung ab?

Dein Portfolio wird am ersten Tag des Eignungsverfahrens durch die Lehrenden der Prüfungskommission begutachtet.

Wird dein Portfolio im Sinne der Kriterien der MSD als positiv bewertet, wirst du zum zu einer praktischen Prüfung (gestalterische Aufgabe zu einem Thema) und zu einem Interview/Gespräch mit der Kommission in der Folgewoche eingeladen.

Am Abend des zweiten Prüfungsteils erfährst du, ob du das gesamte Eignungsverfahren bestanden hast und dich mit dem Bescheid über die festgestellte gestalterische Eignung auf einen Studienplatz bewerben kannst.

Wird die kommende Eignungsprüfung digital oder vor Ort stattfinden?

Der zweite Prüfungstteil der kommenden Eignungsprüfung im Wintersemester 2024/25 wird wieder vor Ort stattfinden.

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Eignungsprüfung und technischen Rahmendaten erhalten die angemeldeten Bewerber*innen nach Anmeldeschluss am 02. Oktober per E-Mail.

Bitte halte dich regelmäßig selbst über unsere Website auf dem Laufenden. Wichtige Änderungen werden wir den angemeldeten Teilnehmer*innen der Eignungsprüfung per E-Mail kommunizieren.

Ist eine wiederholte Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich?

Auch wenn dir die gestalterische Eignung beim ersten Versuch nicht zuerkannt wurde, hast du die Möglichkeit, ein weiteres Mal an der Eignungsprüfung teilzunehmen. Als Versuch wird nur eine aktive Teilnahme mit eingereichtem Portfolio gewertet.

Eine erneute Teilnahme zur Verbesserung der Note der Eignung ist ausgeschlossen.

Fragen zum Portfolio

Wann erfahre ich das Portfoliothema?

Nachdem die Anmeldefrist vorüber ist, am 2. Oktober 2024, erhältst du eine E-Mail mit den Terminen der beiden Prüfungstage, dem Portfoliothema, sowie genaueren Angaben zur Erstellung des Portfolios und zum Ablauf der Eignungsprüfung.

Das Portfoliothema ist dann auch auf der MSD-Startseite verlinkt.

Wonach wird mein Portfolio bewertet?

Für die Prüfer*innen ist die Entwicklung einer Idee oft genauso relevant, wie die fertige Arbeit. Es werden Aspekte wie z. B. Beobachtungsgabe, Vorstellungskraft, Darstellungsvermögen sowie einfallsreiche und experimentelle Auseinandersetzung mit der Themenstellung bewertet:

  • Wie denken die Bewerber*innen?
  • Wie kommen sie an ihre Ideen und wie entwickeln sie diese?

Weitere Informationen findest du im nachfolgenden Dokument:

Wie sollte mein Portfolio aufgebaut sein?

Das Portfolio soll mindestens 5 bis maximal 10 themenbezogene Arbeitsproben umfassen. Solltest du mindestens 5, aber weniger als 10 Arbeiten zum vorgegebenen Thema einreichen, ergänze bitte die Anzahl bis 10 mit freien, themenunabhängigen Arbeiten. Die Präsentation der Arbeiten sollte im Querformat als PDF-Datei angelegt sein (16:9).

Die unterschiedlichsten Assoziationen und Begrifflichkeiten, die mit dem vorgegebenen Thema zu tun haben, können medienübergreifend und in verschiedenen Techniken bearbeitet werden. Erwartet wird eine subjektive Interpretation der Aufgabenstellung und die daraus entstehende visuelle Umsetzung - möglichst vielseitig, ideenreich und experimentell.

Es soll an Hand der Arbeiten deutlich werden, dass du konzeptionell denken und eigene Ideen entwickeln kannst. Daher solltest du uns auch deinen Entwicklungsprozess und deine Skizzen im Portfolio zeigen.

In der Wahl der Darstellungsmittel und -formen bist du frei.

Das zur Eignungsprüfung einzureichende Portfolio muss Folgendes enthalten:

  • mind. 5 max. 10 Arbeitsproben zum vorgegebenen Thema
  • bei mindestens 5, aber weniger als 10 themenbezogenen Arbeiten bitte mit freien Arbeiten zur Anzahl von 10 Arbeiten insgesamt ergänzen.
  • ein Inhaltsverzeichnis mit Kurzbeschreibungen zu den Arbeitsproben
  • die unterschriebene Erklärung, dass alle Arbeiten selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden aus der Einladung zur Eignungsprüfung
  • den ausgefüllten Fragebogen aus der Einladung zur Eignungsprüfung

Soll ich in meinem Portfolio möglichst viele verschiedene Techniken nutzen?

Nutze die Techniken, die dir liegen, mit denen du dich wohlfühlst, die dir Spaß machen. Variiere gerne, wenn es zu deiner Idee und dem Lösungsweg passt und Sinn ergibt - jedoch nicht nur, um uns zu beweisen, dass du eine Vielzahl an Techniken beherrschst.

Wann werden mehrere Werke als eine zusammenhängende Arbeit gezählt und wann als einzelne Arbeiten?

Wenn du zu einer Interpretation des Portfoliothemas z. B. eine Fotoserie oder eine Folge von Zeichnungen erstellst, bei denen die einzelnen Werke nicht eigenständig bzw. selbsterklärend funktionieren, sondern diese z. B. nur im Zusammenhang eine Geschichte erzählen, werden diese Werke als eine Arbeit gezählt.

Wenn du in einzelnen Werken aber unterschiedliche inhaltliche Perspektiven oder Lösungen deiner Interpretation zeigst und diese Werke für sich stehen, sind sie als einzelne Arbeiten zu zählen.

(Vor-)Skizzen zählen nicht als Arbeiten und sollten bitte entsprechend gekennzeichnet werden.

Soll ich in meinem Portfolio eine Interpretation des Themas vorstellen oder mehrere Ideen verfolgen?

Du hast die Möglichkeit, sich einem einzelnen Unterbereich des Portfoliothemas zu widmen und aus diesem ggf. mehrere Ideen oder Blickwinkel vorzustellen. Du kannst aber auch mehrere unterschiedliche Lösungswege gehen und innerhalb dieser einzelnen Ideen deine Arbeiten Bezug aufeinander nehmen lassen.

Behalte dabei im Hinterkopf, dass du die Kommission an deiner Herangehensweise und dem Prozess teilhaben lässt. Weitere Informationen dazu findest du hier:

Kann ich meinem Portfolio freie Arbeiten ergänzen?

Du kannst zusätzlich zu den 10 geforderten Arbeiten max. weitere 10 freie Arbeiten einreichen, welche dem Portfoliothema nicht zuzuordnen sind. Bitte bündele diese in einer separaten PDF-Datei und benenne diese entsprechend der Vorgaben, sodass wir erkennen, dass sie nicht zum Thema gehören.

In welchem Format kann ich mein Portfolio einreichen?

Da die Portfoliosichtung der kommenden Eignungsprüfung im November 2024 weiterhin digital erfolgen wird, möchten wir dich bitten, die Präsentation deiner Arbeiten nach Möglichkeit direkt im Bildschirmformat (Querformat, 16:9) anzulegen.

Bitte füge deinen Arbeiten zum vorgegebenen Thema sowie das Inhaltsverzeichnis als PDF-Datei zusammen und benne diese bitte wie folgt: "Nachname_Vorname_Portfolio.pdf".

Falls du zusätzlich freie Arbeiten einreichen möchtest, bitten wir dich, diese unbedingt entsprechend zu kennzeichnen: "Nachname_Vorname_FreieArbeiten.pdf".

Filmische Mittel bitte in Videoformaten wie mpg, m4v, mov abspeichern und auf Funktion prüfen. Versehe auch diese Dateien bitte im Titel mit deinem Nach- und Vornamen.

Das maximale Datenvolumen pro Datei ist auf 500 MB begrenzt.

Wie reiche ich mein Portfolio ein?

Nach der Bekanntgabe des Themas hast du mindestens sechs Wochen Zeit, um dein Portfolio zu erstellen. Vor dem Termin der Eignungsprüfung, hast du über mehrere Tage die Möglichkeit, dein Portfolio in einem dann für dich freigegebenen Uploadbereich im myFH-Portal hochzuladen. Einen Uploadlink erhältst du vor Beginn des Uploadzeitraums per E-Mail.

Wir empfehlen, den Upload möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Werden Portfolio-Beratungstermine angeboten?

Nach Ablauf der Anmeldefrist bieten wir Informationstermine zum Portfolio an, die wir allen Bewerbendenn sehr empfehlen.

Bei dieser Informationsveranstaltung und offenen Sprechstunde kannst du im Gespräch mit Lehrenden der MSD Ihre Fragen zum Thema "Portfolio" für die Eignungsprüfung an der MSD klären.

Die genauen Termine sowie die Registrierungsmöglichkeiten veröffentlichen wir nach Ende des Anmeldezeitraums.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine einzelnen Portfolios im Vorfeld bewerten.

Fragen zum zweiten Prüfungsteil

Wie läuft der zweite Prüfungstag ab?

Am Morgen wird den zugelassenen Bewerber*innen das Prüfungsthema vorgestellt und erläutert. Die praktische Prüfung besteht aus einer gestalterischen Aufgabe mit drei Teilaufgaben, welche innerhalb von vier Stunden bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt sowohl konzeptionell als auch zwei- und dreidimensional in der Umsetzung.

Die gestalterischen Mittel zur Bearbeitung sind frei wählbar. Im Anschluss führen die jeweiligen Kommissionsgruppen "Interviewgespräche" mit allen Bewerbenden.

Am Abend erfahren die Teilnehmenden das Ergebnis Ihrer Prüfung. Den Bescheid "Bestanden" (mit endgültiger Prüfungsnote) oder "Nicht bestanden") erhältst du anschließend am Folgetag per E-Mail.

Wie kann ich mich auf den zweiten Prüfungsteil vorbereiten?

Die praktische Prüfung besteht aus einer gestalterischen Aufgabe mit drei Teilaufgaben zu einem vorgegebenen Thema. Die Bearbeitung der Aufgabe erfolgt sowohl konzeptionell als auch zwei- und dreidimensional in der Umsetzung.

Die gestalterischen Mittel zur Bearbeitung sind frei wählbar. Bitte halte favorisierte Materialien, wie z. B. Skizzenblock, Marker, Papier, Schere, Kleber, Stifte, bunte Papiere, sowie auch verschiedene Materialien zum dreidimensionalen Gestalten bereit.

Fragen zu Voraussetzungen & Vorpraktikum

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für den Zugang zu einem Bachlor-Studium an der FH Münster benötigst du ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.

Beruflich qualifizierte Bewerber*innen (Meister*innen, Absolvent*innen zweijähriger Fachschulen im Lande NRW) Bewerber*innen auf Grund fachlicher Berufsausbildung, dürfen einen der beruflichen Ausbildung entsprechenden Studiengang aufnehmen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung und eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Nicht fachtreue Bewerber*innen müssen eine Zugangsprüfung ablegen.

Kann ich ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife studieren?

Für einen Zugang zum Designstudium ohne Abitur oder (Fach-)Hochschulreife bieten sich je nach individuellen Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten an, z. B. durch den Nachweis entsprechender beruflicher Qualifikationen und/oder zusätzlicher Prüfungen, wie z. B. dem Nachweis deiner besonderen gestalterischen Begabung im Zuge unserer Eignungsprüfung.

Bitte wende dich mit deiner Anfrage an die Studieninformation der MSD oder das Service Office für Studierende. Weitere Informationen findest du hier:

Muss ich ein Vorpraktikum nachweisen?

Ab der Einschreibung zum Sommersemester 2025 ist ein berufsbezogenens Praktikum von 12 Wochen notwendig. Der Nachweis des Praktikum muss spätestens bis zur Aufnahme des 5. Studiensemesters erfolgt sein.

Das Praktikum kann entweder in einem Betrieb oder in zwei verschiedenen Betrieben absolviert werden. Entweder umfasst es 12 Wochen Vollzeit am Stück oder du teilst es in 6 und 6 Wochen (auch Vollzeit) auf.

Kann ich das Praktikum splitten?

Das Praktikum kann entweder in einem Betrieb oder in zwei verschiedenen Betrieben absolviert werden. Entweder umfasst es 12 Wochen Vollzeit am Stück oder du teilst es in 6 und 6 Wochen (auch Vollzeit) auf.

Ersetzt eine Ausbildung das Praktikum?

Ja, wenn diese Ausbildung in einem gestalterischen/kreativen Bereich abgeschlossen wurde, z. B.:

  • Bauzeichner*in
  • Bildhauer*in
  • Buchbinder*in
  • Bühnenmaler*in
  • Denkmaltechnische*r Assistent*in
  • Film- und Videoeditor*in
  • Fotograf*in
  • Foto- und medientechnische*r Assistent*in
  • Fotomedienfachmann*frau
  • Gestalter*in für visuelles Marketing
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in
  • Goldschmied*in
  • Holzmechaniker*in
  • Holzbildhauer*in
  • Industriemechaniker*in
  • Keramiker*in
  • Konstruktionsmechaniker*in
  • Lackierer*in
  • Maler*in
  • Maskenbildner*in
  • Mediengestalter*in
  • Medientechnologe*in Druck/Siebdruck/Verarbeitung
  • Metallbauer*in
  • Metallbildner*in
  • Metall-/Glockengießer*in
  • Packmitteltechnolog*in
  • Polsterer*in
  • Produktgestalter*in Textil
  • Produktveredler*in Textil
  • Raumausstatter*in
  • Schilder/Lichtreklamehersteller*in
  • Schneider*in
  • Silberschmied*in
  • Steinbildhauer*in
  • Steinmetz*in
  • Stuckateur*in
  • Technische*r Produktdesigner*in
  • Technische*r Zeichner*in
  • Technische*r Modellbauer*in
  • Textilgestalter*in im Handwerk
  • Tischler*in
  • Vergolder*in
  • Werkzeugmechaniker*in

Ersetzt ein FSJ Kultur das Praktikum?

Ja, wenn nachweislich überwiegend gestalterisch/kreative Tätigkeiten übernommen wurden.

Ersetzt ein freiwilliges Vorstudium das Praktikum?

Nein, ein Vorstudium kann das Praktikum leider nicht ersetzen.

Wo kann ich das berufsbezogene Praktikum machen?

Besonders geeignet sind Praktika in Werbeagenturen oder Designbüros, bei Grafik-, Industrie- und Produktdesigner*innen, bei Studios elektronischer Medien, Buch- und Presseverlagen oder bei Fernsehsendern, Fotostudios und Messebaubetrieben.

Weitere Beispielberufe sind folgende:

  • Bauzeichner*in
  • Bildhauer*in
  • Buchbinder*in
  • Bühnenmaler*in
  • Denkmaltechnische*r Assistent*in
  • Film- und Videoeditor*in
  • Fotograf*in
  • Foto- und medientechnische*r Assistent*in
  • Fotomedienfachmann*frau
  • Gestalter*in für visuelles Marketing
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in
  • Goldschmied*in
  • Holzmechaniker*in
  • Holzbildhauer*in
  • Industriemechaniker*in
  • Keramiker*in
  • Konstruktionsmechaniker*in
  • Lackierer*in
  • Maler*in
  • Maskenbildner*in
  • Mediengestalter*in
  • Medientechnologe*in Druck/Siebdruck/Verarbeitung
  • Metallbauer*in
  • Metallbildner*in
  • Metall-/Glockengießer*in
  • Packmitteltechnolog*in
  • Polsterer*in
  • Produktgestalter*in Textil
  • Produktveredler*in Textil
  • Raumausstatter*in
  • Schilder/Lichtreklamehersteller*in
  • Schneider*in
  • Silberschmied*in
  • Steinbildhauer*in
  • Steinmetz*in
  • Stuckateur*in
  • Technische*r Produktdesigner*in
  • Technische*r Zeichner*in
  • Technische*r Modellbauer*in
  • Textilgestalter*in im Handwerk
  • Tischler*in
  • Vergolder*in
  • Werkzeugmechaniker*in

Bis wann muss ich das Praktikum absolviert haben?

Der Nachweis des Praktikums muss spätestens bis zur Aufnahme des 5. Studiensemesters erfolgt sein.

Welche Aspekte muss das Praktikum beinhalten?

Das Vollzeit-Vorpraktikum von 12 Wochen soll dir einen ersten Einblick in ein mögliches, kreatives Tätigkeitsfeld bieten und eine realistische Vorstellung der Berufswirklichkeit ermöglichen.

Möglichkeiten, Grenzen und Probleme des angestrebten Berufsfeldes können so zumindest in einem ersten Bereich erfahren werden. du solltest im besten Fall Einblicke in die betriebliche Organisation, Abläufe, das Arbeitsumfeld und Arbeitsprozesse bekommen.

Es wäre wünschenswert, einen kompletten Ablauf von Kund*innenanfrage, Briefing, Ideenentwicklung, Erstellung erster Entwürfe/Angebote bis hin zur Präsentation und Ausführung mitzuerleben - ganz gleich in welchem Kreativbereich du das Praktikum absolviert hast.

Diese Abläufe findest du nicht nur in klassischen Werbe- oder Kommunikationsagenturen, sondern auch den Berufen, welche wir aufgelistet haben. Aber auch sonst kannst du in vielen Unternehmen initiativ nachfragen, ob es Kreativabteilungen gibt, in welchen du dein Praktikum absolvieren kannst.

Hier haben wir noch einmal aufgeführt, welches wünschenswerte Inhalte sein können:

  • Grundtechniken der Gestaltung
  • Werkstoffe und Arbeitsmittel der Gestaltung
  • Mitwirkung am Gestaltungsprozess
  • Bedingungsanalyse/Briefing (z. B. Klärung der Problemlage bzw. der Aufgabe, Festlegung von Zielen, Klärung der ökonomischen, zeitlichen, personellen, materiellen und ästhetischen Bedingungen)
  • Entwicklung von Ideen und Kreativitätstechniken Konzepterarbeitung (z. B. Entwürfe von Texten, Skizzen, Fotos, Modellen)
  • Gestaltungsdeterminanten (z. B. Vergleich von Konzepten im Hinblick auf Ziele und Bedingungen, Entscheidung für das optimale Konzept)
  • Präsentation von Gestaltungen (z. B. auftragsgerechte und zweckorientierte Handhabung der Darstellungstechniken, Präsentation gestalterischer Prozessergebnisse, Beurteilen der Qualität und der Originalität sowie der Zweckgebundenheit eines Auftrags)
  • Kontrolle und Bewertung (z. B. Vergleich des Produkts mit den gesteckten Zielen, Analysieren festgestellter Abweichungen

Welchen Nachweis muss ich aus dem Praktikum mitbringen?

Du benötigst am Ende des Praktikums ein Zeugnis/einen Nachweis des Unternehmens, aus welchem die von dir übernommenen Aufgaben und der 12-wöchige Zeitraum sowie eine Tätigkeit in Vollzeit hervorgehen.

Fragen zur Bewerbung auf einen Studienplatz

Was passiert, wenn ich die Eignungsprüfung bestanden habe?

Mit dem Bescheid über die festgestellte gestalterische Eignung kannst du dich online auf einen Studienplatz bewerben. Links zur Online-Bewerbung sowie zu Anleitungsvideos findest du nachfolgend.

Bei Rückfragen zu Fristen, Bewerbung und Einschreibung hilft dir das Service Office gerne weiter.

Gibt es einen NC (Numerus Clausus) und wo liegt der?

Ein NC greift dann, wenn es mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze zur Vergabe stehen. Der NC setzt sich in diesem Fall aus der Hochschulqualifikationsnote sowie der Note auf dem Nachweis der gestalterischen Eignung zusammen. Die Höhe der Auswahlgrenze ist abhängig von der Qualität der Noten aller Bewerbenden und daher von Bewerbungszeitraum zu Bewerbungszeitraum individuell abweichend.

Eine Erläuterung zur Vergabe der Studienplätze für den Bachelorstudiengang Design findest du nachfolgend.

Eine Übersicht über die NC-Werte der vergangenen Semester findest du hier.

Zu Rückfragen informiert dich gerne das Service Office.

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Feststellung der gestalterischen Eignung gilt in der Regel ab dem Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses des Feststellungsverfahrens für vier folgende Immatrikulationstermine.

Die aktuellen Bewerbungsfristen findest du hier:

Kann ich mich mit dem Nachweis über die gestalterische Eignung für den Lehramtsstudiengang auch für den Bachelor Design bewerben?

Mit dem Nachweis über die gestalterische Eignung für den Lehramtsstudiengang "Lehramt an Berufskollegs - Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik" ist eine Bewerbung auf einen Studienplatz im Bachelorstudiengang "Design" leider nicht möglich.

Solltest du dir die Möglichkeit offen halten wollen, dich erst nach der Eignungsprüfung für einen der beiden Studiengänge zu entscheiden, melde dich bitte für die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Design an und informiere bitte ggf. die Studieninformation der MSD.

Kann ich mich mit einer bestandenen Eignungsprüfung einer anderen Hochschule an der MSD bewerben?

Die Feststellung der gestalterischen Eignung oder besonderen gestalterischen Begabung, welche im Rahmen einer gestalterischen Eignungsprüfung an einer akkreditierten Hochschule für einen Bachelorstudiengang Design bzw. für einen Design-Schwerpunkt, den man auch an der MSD wählen kann, nachgewiesen wurde, wird vom Fachbereich Design anerkannt, insofern sie in Anforderungen gleichwertig sind.

Feststellungen aufgrund entsprechender Verfahren in anderen Ländern oder Feststellungen für andere Studiengänge, werden auf Antrag ganz oder teilweise vom Fachbereich Design anerkannt, soweit sie in ihren Anforderungen gleichwertig sind.

Bei Fragen zur möglichen Anerkennung konkreter Eignungsverfahren anderer Hochschulen, kontaktiere bitte die Studieninformation der MSD.

An wen wende ich mich bei Rückfragen zu meiner Bewerbung auf einen Studienplatz?

Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz sowie der Vergabe der Studienplätze allgemein, infomiert dich gerne das Service Office der FH Münster.

Fragen zu einem geplanten Hochschulwechsel

Was muss ich bei einem geplanten Hochschulwechsel mit Einstufung in ein höheres Fachsemester beachten?

Wenn du einen Hochschulwechsel beabsichtigst und nach Möglichkeit eine Einstufung in ein höheres Semester beantragen willst, reiche bitte folgende Unterlagen bis zum 15.06. (geplanter Wechsel zum Wintersemester) bzw. zum 31.12. (geplanter Wechsel zum Sommersemester) als PDF-Datei gebündelt ein:

  • ein Motivationsschreiben, warum du wechseln möchtest und dich für die MSD/FH Münster entschieden hast
  • einen aktuellen Notenspiegel, um zu prüfen, ob und welche Module ggf. angerechnet werden könnten
  • die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung
  • einen Lebenslauf
  • ein Portfolio deiner Arbeiten aus dem Studium (gekennzeichnet mit den Modulen, um die es sich handelt)
  • einen Nachweis über ein 13-wöchiges Praktikum entsprechend unserer Vorgaben.

Sende diese Unterlagen bitte fristgerecht an: pruefungsamt-msdfh-muensterde

Was muss ich im Falle eines geplanten Wechsels ohne Einstufung beachten?

Im Falle eines geplanten Hochschulwechsels ohne beabsichtigte Einstufung in ein höheres Fachsemester oder im Fall dass eine Einstufung anhand der vorliegenden Unterlagen nicht vorgenommen werden kann, musst du dich innerhalb der geltenden Fristen und unter Erfüllung aller Voraussetzungen auf einen Studienplatz ins erste Fachsemester bewerben.

Dazu solltest du prüfen lassen, ob deine bereits absolvierte Eignungsprüfung zur Studienplatzbewerbung anerkannt wird. Sende dazu bitte eine E-Mail mit dem Nachweis an design-infofh-muensterde.

Alternativ kannst du dich auch für unsere nächste Eignungsprüfung anmelden. Beachte dazu bitte die weiter oben abgebildeten Informationen.

Fragen zum Studienstart

Ich habe Fragen zur Einschreibung - an wen wende ich mich?

Bei Fragen oder Problemen bezüglich deiner Einschreibung, wenden dich bitte an das Service Office der FH Münster.

Wann beginnt mein Studium?

Dein erstes Semester startet mit der "Welcome-Week", der Einführungswoche für Erstsemester. Diese startet jeweils am Montag nach Ende der vorlesungsfreien Zeit (im Wintersemester ca. Mitte/Ende September, im Sommersemester ca. Ende März/Anfang April). Am Montag nach der "Welcome-Week" beginnen die regulären Lehrveranstaltungen.

Die genauen Daten findest du vor Semesterbeginn unter folgendem Link:

Gibt es eine Einführungswoche?

Wir begrüßen dich im ersten Semester mit unserer "Welcome-Week". Diese findet im Wintersemester Mitte/Ende September statt, im Sommersemester Ende März/Anfang April. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Hier erhältst du alle wichtigen Informationen zum Studienstart, dem Fachbereich und Campus, verschiedenen Einrichtungen, sowie Ihren individuellen Stundenplan.

Neben den informativen Veranstaltungen haben wir uns ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für dich überlegt. Hierbei lernst du die Lehrenden, den Fachschaftsrat und auch deine Mitstudierenden kennen und kannst erste Kontakte knüpfen.

Wann erhalte ich die Informationen zu meinem Studienstart?

Informationen zum Studienstart stellen wir ab Mitte/Ende August bzw. Anfang/Mitte März über unsere Website bereit. Zudem erhalten alle eingeschriebenen Erstsemester eine E-Mail nach Einschreibungsschluss.

Bitte stelle sicher, dass dein privates E-Mail-Postfach empfangsbereit ist.

Wie kann ich mich auf meinen Studienstart vorbereiten?

Informationen zu technischen Voraussetzungen, die du einrichten solltest, wie z. B. zu deinem FH-E-Mail-Zugang, unserer Cloud-Service Sciebo zum Datenaustausch, sowie der Meeting-Software Zoom, findest du ab Mitte/Ende August bzw. Anfang/Mitte März auf unserer Website.

Zudem sollte dir ein Endgerät (z. B. Laptop) mit Tastatur und Maus zur Verfügung stehen, auf welchem du die Adobe Creative Cloud nutzen können.

In der Einführungswoche hast du die Gelegenheit, Fragen zur Ausstattung etc. zu klären und dich mit Studierenden aus höheren Semestern auszutauschen.

Muss ich meine Kurse im Vorlesungsverzeichnis wählen?

Im ersten Semester erhältst du deinen individuellen Stundenplan zu Beginn der "Welcome-Week", sodass du nicht an der Kurswahl in der Vorwoche teilnehmen musst.

Wann erhalte ich meinen individuellen Stundenplan?

Deinen individuellen Stundenplan für das erste Semester erhältst du in der Welcome-Week. Nachfolgend findest du zwei Beispiele - durch eine Zufallszuteilung werden alle Erstsemester-Studierenden ihren jeweiligen Kursen in unterschiedlichen Konstellationen zugeordnet.

Bitte beachte, dass du auch außerhalb der vorgegebenen Kurszeiten Aufgaben bearbeiten wirst.

Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung in allgemeinen Fragen?

Informationen und Hilfestellung rund um deinen Studienstart an der FH Münster findest du unter folgenden Links:


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