Fragen zu Anmeldung & Eignungsprüfung

Wann und wie melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

  • Anmeldezeitraum zur Prüfung im Sommersemester (Mai): 20.01. bis 15.03. (Bewerbung frühestens zum folgenden Wintersemester)
  • Anmeldezeitraum zur Prüfung im Wintersemester (November): 01.08. bis 01.10. (Bewerbung frühestens zum folgenden Sommersemester)

Die Anmeldung können Sie unter nachfolgendem Link nach erfolgter Registrierung im myFH-Portal vornehmen.

Wichtig: Die Bezeichnung der Eignungsprüfung im Anmeldevorgang mit dem Zusatz "Sommersemester" oder "Wintersemester" bezieht sich auf das Semester, in dem die Eignungsprüfung stattfindet, nicht auf das Semester, in dem die frühstmögliche Aufnahme des Studiums erfolgen kann.

Was bedeutet der Zusatz "Sommersemester" oder "Wintersemester" im Anmeldevorgang?

Der Zusatz "Sommer-" oder "Wintersemester" bei der Auswahl der Eignungsprüfung bezieht sich auf das Semester in dem die Eignungsprüfung stattfindet (Eignungsprüfung im Mai/Juni = Sommersemester, Eignungsprüfung im November = Wintersemester).

Die Bezeichnung bezieht sich nicht auf das Semester in dem die frühstmögliche Aufnahme des Studiums nach bestandener Eignungsprüfung erfolgen kann.

Ich bin mir noch unsicher, welchen Studiengang ich studieren möchte (Lehramt oder BA Design) - kann ich mir die Entscheidung offen halten?

Mit dem Nachweis über die gestalterische Eignung für den Lehramtsstudiengang "Lehramt an Berufskollegs - Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik" ist eine Bewerbung auf einen Studienplatz im Bachelorstudiengang "Design" leider nicht möglich.

Sollten Sie sich die Möglichkeit offen halten wollen, sich erst nach der Eignungsprüfung für einen der beiden Bachelorstudiengänge zu entscheiden, melden Sie sich bitte für die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Design an und kontaktieren Sie bitte ggf. die Studieninformation der MSD.

Bestätigung/Status der Anmeldung zur Eignungsprüfung?

Nach Ablauf der Anmeldefrist (am nächsten Werktag, montags bis freitags) erhalten Sie eine E-Mail mit den Terminen der beiden Prüfungstage, dem Portfoliothema, sowie genaueren Angaben zur Erstellung des Portfolios und zum Ablauf der Eignungsprüfung.

Der Status Ihrer Bewerbung für die Eignungsprüfung im myFH-Portal steht auf "Eingegangen" bzw. "Daten werden geprüft" - bei dieser Angabe sind Sie zur Eignungsprüfung angemeldet.

Ist eine nachträgliche Anmeldung zur Eignungsprüfung möglich?

Eine nachträgliche Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist aus organisatorischen und technischen Gründen leider nicht möglich.

Wann findet die Eignungsprüfung statt?

Die Eignungsprüfung im Sommersemester findet üblicherweise an einem Montag und einem Dienstag Ende Mai bzw. Anfang Juni statt.

Die Eignungsprüfung im Wintersemester findet üblicherweise an einem Montag und einem Dienstag Mitte/Ende November statt.

Die beiden Termine finden jeweils mit mindestens einer Woche Abstand statt.

Die genauen Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail in der Einladung zur Eignungsprüfung bzw. über unsere Website bekannt gegeben.

Gibt es Ausweichtermine für die Eignungsprüfung?

Nein, dies ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Für die Eignungsprüfungen stehen zwei feste Termine im Jahr zur Verfügung - auch Teile der Prüfung, wie die Klausur, lassen sich leider nicht verschieben oder nachholen.

Kann ich meine Anmeldung zur Eignungsprüfung zurückziehen?

Ja, Sie können Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung zurückziehen.

Entweder Sie ziehen Ihre Teilnahme über einen Link zurück, der Ihnen kurz vor der Eignungsprüfung in der E-Mail mit der "Einladung zum Upload" mitgeteilt wird oder Sie werden durch den nicht erfolgten Upload Ihres Portfolios automatisch aus dem Feststellungsverfahren genommen.

Ein nicht eingereichtes Portfolio oder eine zurückgezogene Teilnahme werden nicht als Fehlversuch gewertet!

Wie läuft die Eignungsprüfung ab?

Ihr Portfolio wird am ersten Tag des Eignungsverfahrens durch die Lehrenden der Prüfungskommission begutachtet.

Wird Ihr Portfolio im Sinne der Kriterien der MSD als positiv bewertet, werden Sie zum zu einer praktischen Prüfung (gestalterische Aufgabe zu einem Thema) und zu einem Interview/Gespräch mit der Kommission in der Folgewoche eingeladen.

Am Abend des zweiten Prüfungsteils erfahren Sie, ob Sie das gesamte Eignungsverfahren bestanden haben und sich mit dem Bescheid über die festgestellte gestalterische Eignung auf einen Studienplatz bewerben können.

Wird die kommende Eignungsprüfung digital oder vor Ort stattfinden?

Der zweite Prüfungstteil der kommenden Eignungsprüfung im Sommersemester 2024 wird erstmalig nach der Corona-Pandemie wieder vor Ort stattfinden.

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Eignungsprüfung und technischen Rahmendaten erhalten die angemeldeten Bewerber*innen nach Anmeldeschluss am 18. März per E-Mail.

Bitte halten Sie sich regelmäßig selbst über unsere Website auf dem Laufenden. Wichtige Änderungen werden wir den angemeldeten Teilnehmer*innen der Eignungsprüfung per E-Mail kommunizieren.

Ist eine wiederholte Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich?

Auch wenn Ihnen die gestalterische Eignung beim ersten Versuch nicht ausgesprochen wurde, haben Sie die Möglichkeit ein weiteres Mal an der Eignungsprüfung teilzunehmen. Als Versuch wird nur eine aktive Teilnahme mit eingereichtem Portfolio gewertet.

Eine erneute Teilnahme zur Verbesserung der Note der Eignung ist ausgeschlossen.

Fragen zum Portfolio

Wann erfahre ich das Portfoliothema?

Nachdem die Anmeldefrist vorüber ist, am 18. März 2024, erhalten Sie eine E-Mail mit den Terminen der beiden Prüfungstage, dem Portfoliothema, sowie genaueren Angaben zur Erstellung des Portfolios und zum Ablauf der Eignungsprüfung.

Das Portfoliothema ist dann auch auf der MSD-Startseite verlinkt.

Wonach wird mein Portfolio bewertet?

Für die Prüfer*innen ist die Entwicklung einer Idee oft relevanter als die fertige Arbeit. Es werden Aspekte wie z. B. Beobachtungsgabe, Vorstellungskraft, Darstellungsvermögen sowie einfallsreiche und experimentelle Auseinandersetzung mit der Themenstellung bewertet:

  • Wie denken die Bewerber*innen?
  • Wie kommen sie an ihre Ideen und wie entwickeln sie diese?

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Wie sollte mein Portfolio aufgebaut sein?

Das Portfolio sollte 10 bis maximal 20 Arbeitsproben umfassen, die Präsentation der Arbeiten sollte möglichst im Querformat als PDF-Datei angelegt sein (16:9).

Die unterschiedlichsten Assoziationen und Begrifflichkeiten, die mit dem vorgegebenen Thema zu tun haben, können medienübergreifend und in verschiedenen Techniken bearbeitet werden. Erwartet wird eine subjektive Interpretation der Aufgabenstellung und die daraus entstehende visuelle Umsetzung - möglichst vielseitig, ideenreich und experimentell.

Es soll an Hand Ihrer Arbeiten deutlich werden, dass Sie konzeptionell denken und eigene Ideen entwickeln können. Daher sollten Sie uns auch Ihren Entwicklungsprozess und Ihre Skizzen im Portfolio zeigen.

In der Wahl der Darstellungsmittel und -formen sind Sie frei.

Das zur Eignungsprüfung einzureichende Portfolio muss Folgendes enthalten:

  • 10-20 Arbeitsproben zum vorgegebenen Thema
  • ein Inhaltsverzeichnis mit Kurzbeschreibungen zu den Arbeitsproben
  • die unterschriebene Erklärung, dass alle Arbeiten selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden aus der Einladung zur Eignungsprüfung
  • den ausgefüllten Fragebogen aus der Einladung zur Eignungsprüfung

Soll ich in meinem Portfolio möglichst viele verschiedene Techniken nutzen?

Nutzen Sie die Techniken, die Ihnen liegen, mit denen Sie sich wohlfühlen, die Ihnen Spaß machen. Variieren Sie gerne, wenn es zu Ihrer Idee und dem Lösungsweg passt und Sinn ergibt - jedoch nicht nur, um uns zu beweisen, dass Sie eine Vielzahl an Techniken beherrschen.

Wann werden mehrere Werke als eine zusammenhängende Arbeit gezählt und wann als einzelne Arbeiten?

Wenn Sie zu einer Interpretation des Portfoliothemas z. B. eine Fotoserie oder eine Folge von Zeichnungen erstellen, bei denen die einzelnen Werke nicht eigenständig bzw. selbsterklärend funktionieren, sondern diese z. B. nur im Zusammenhang eine Geschichte erzählen, werden diese Werke als eine Arbeit gezählt.

Wenn Sie in einzelnen Werken aber unterschiedliche inhaltliche Perspektiven oder Lösungen Ihrer Interpretation zeigen und diese Werke für sich stehen, sind sie als einzelne Arbeiten zu zählen.

(Vor-)Skizzen zählen nicht als Arbeiten und sollten bitte entsprechend gekennzeichnet werden.

Soll ich in meinem Portfolio eine Interpretation des Themas vorstellen oder mehrere Ideen verfolgen?

Sie haben die Möglichkeit, sich einem einzelnen Unterbereich des Portfoliothemas zu widmen und aus diesem ggf. mehrere Ideen oder Blickwinkel vorzustellen. Sie können aber auch mehrere unterschiedliche Lösungswege gehen und innerhalb dieser einzelnen Ideen Ihre Arbeiten Bezug aufeinander nehmen lassen.

Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass Sie die Kommission an Ihrer Herangehensweise und Ihrem Prozess teilhaben lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Kann ich meinem Portfolio freie Arbeiten ergänzen?

Sie können zusätzlich max. 10 freie Arbeiten einreichen, welche dem Portfoliothema nicht zuzuordnen sind. Bitte bündeln Sie diese in einer separaten PDF-Datei und benennen Sie diese entsprechend der Vorgaben, sodass wir erkennen, dass sie nicht zum Thema gehören.

In welchem Format kann ich mein Portfolio einreichen?

Da die Portfoliosichtung der kommenden Eignungsprüfung im Juni 2024 weiterhin digital erfolgen wird, möchten wir Sie bitten, die Präsentation Ihrer Arbeiten nach Möglichkeit direkt im Bildschirmformat (Querformat, 16:9) anzulegen.

Bitte fügen Sie Ihre Arbeiten zum vorgegebenen Thema sowie das Inhaltsverzeichnis als PDF-Datei zusammen und bennen Sie diese bitte wie folgt: "Nachname_Vorname_Portfolio.pdf".

Falls Sie zusätzlich freie Arbeiten einreichen möchten, bitten wir Sie, diese unbedingt entsprechend zu kennzeichnen: "Nachname_Vorname_FreieArbeiten.pdf".

Filmische Mittel bitte in Videoformaten wie mpg, m4v, mov abspeichern und auf Funktion prüfen. Auch diese Dateien versehen Sie bitte im Titel mit Ihrem Nach- und Vornamen.

Das maximale Datenvolumen pro Datei ist auf 500 MB begrenzt.

Wie reiche ich mein Portfolio ein?

Nach der Bekanntgabe des Themas haben Sie mindestens sechs Wochen Zeit, um Ihr Portfolio zu erstellen. Vor dem Termin der Eignungsprüfung, haben Sie über mehrere Tage die Möglichkeit, Ihr Portfolio in einem dann für Sie freigegebenen Uploadbereich im myFH-Portal hochzuladen. Einen Uploadlink erhalten Sie vor Beginn des Uploadzeitraums per E-Mail.

Wir empfehlen, den Upload möglichst frühzeitig vorzunehmen.

Werden Portfolio-Beratungstermine angeboten?

Nach Ablauf der Anmeldefrist bieten wir Informationstermine zum Portfolio an, die wir allen Bewerbendenn sehr empfehlen.

Bei dieser Informationsveranstaltung und offenen Sprechstunde können Sie im Gespräch mit Lehrenden der MSD Ihre Fragen zum Thema "Portfolio" für die Eignungsprüfung an der MSD klären.

Die genauen Termine sowie die Registrierungsmöglichkeiten veröffentlichen wir nach Ende des Anmeldezeitraums.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine einzelnen Portfolios im Vorfeld bewerten.

Fragen zum zweiten Prüfungsteil

Wie läuft der zweite Prüfungstag ab?

Am Morgen wird den zugelassenen Bewerber*innen das Prüfungsthema vorgestellt und erläutert. Die praktische Prüfung besteht aus einer gestalterischen Aufgabe mit drei Teilaufgaben, welche innerhalb von vier Stunden bearbeitet werden können. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt sowohl konzeptionell als auch zwei- und dreidimensional in der Umsetzung.

Die gestalterischen Mittel zur Bearbeitung sind frei wählbar. Im Anschluss führen die jeweiligen Kommissionsgruppen "Interviewgespräche" mit allen Bewerbenden.

Am Abend erfahren die Teilnehmenden das Ergebnis Ihrer Prüfung ("Bestanden" (mit endgültiger Prüfungsnote) oder "Nicht bestanden"). Die Bescheide erhalten Sie anschließend am Folgetag per E-Mail.

Wie kann ich mich auf den zweiten Prüfungsteil vorbereiten?

Die praktische Prüfung besteht aus einer gestalterischen Aufgabe mit drei Teilaufgaben zu einem vorgegebenen Thema. Die Bearbeitung der Aufgabe erfolgt sowohl konzeptionell als auch zwei- und dreidimensional in der Umsetzung.

Die gestalterischen Mittel zur Bearbeitung sind frei wählbar. Bitte halten Sie favorisierte Materialien, wie z. B. Skizzenblock, Marker, Papier, Schere, Kleber, Stifte, bunte Papiere, sowie auch verschiedene Materialien zum dreidimensionalen Gestalten bereit.

Fragen zu Voraussetzungen & Vorpraktikum

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für den Zugang zu einem Bachlor-Studium an der FH Münster benötigen Sie ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.

Beruflich qualifizierte Bewerber*innen (Meister*innen, Absolvent*innen zweijähriger Fachschulen im Lande NRW) Bewerber*innen auf Grund fachlicher Berufsausbildung, dürfen einen der beruflichen Ausbildung entsprechenden Studiengang aufnehmen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung und eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Nicht fachtreue Bewerber*innen müssen eine Zugangsprüfung ablegen.

Kann ich ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife studieren?

Für einen Zugang zum Designstudium ohne Abitur oder (Fach-)Hochschulreife bieten sich je nach individuellen Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten an, z. B. durch den Nachweis entsprechender beruflicher Qualifikationen und/oder zusätzlicher Prüfungen, wie z. B. dem Nachweis Ihrer besonderen gestalterischen Begabung im Zuge unserer Eignungsprüfung.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Studieninformation der MSD oder das Service Office für Studierende. Weitere Informationen finden Sie hier:

Muss ich ein Vorpraktikum nachweisen?

Es ist ein berufsbezogenens Vorpraktikum von 13 Wochen notwendig. Das Praktikum muss bei Aufnahme des Studiums (bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis 30.09. bzw. bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis 31.03.) abgeschlossen sein.

Das Praktikum kann entweder in einem Betrieb oder in zwei verschiedenen Betrieben absolviert werden. Entweder umfasst es 13 Wochen Vollzeit am Stück oder Sie teilen es in 6 und 7 Wochen (auch Vollzeit) auf.

Erstsemesterstudierenden des Wintersemesters 2023/24 können noch eine der folgenden Sonderregelungen in Anspruch nehmen:

  1. Die Bewerber*innen haben das 13-wöchige Praktikum vor Studienbeginn komplett abgeleistet.

  2. Die Bewerber*innen haben mit einer Aufteilung von 6 und 7 Wochen einen Teil des Praktikums vor Studienbeginn abgeleistet und absolvieren den ausstehenden Teil in der ersten vorlesungsfreien Zeit nach Studienbeginn.

  3. Die Bewerber*innen konnten vorab einen Praktikumsplatz nachweisen. Das entsprechende Praktikum ist dann (ggf. mit einer Aufteilung von 6 und 7 Wochen) in den beiden vorlesungsfreien Zeiten nach Studienaufnahme abzuleisten.

Der Nachweis muss für Erstsemesterstudierende der letzten Semester also spätestens bis zur Rückmeldung zum dritten Semester erfolgen.

Zur Einschreibung zum Sommersemester 2024 entfallen die Sonderregelungen.

Kann ich das Praktikum splitten?

Das Praktikum kann entweder in einem Betrieb oder in zwei verschiedenen Betrieben absolviert werden. Entweder umfasst es 13 Wochen Vollzeit am Stück oder Sie teilen es in 6 und 7 Wochen (auch Vollzeit) auf.

Ersetzt eine Ausbildung das Praktikum?

Ja, wenn diese Ausbildung in einem gestalterischen/kreativen Bereich abgeschlossen wurde, z. B.:

  • Bauzeichner*in
  • Bildhauer*in
  • Buchbinder*in
  • Bühnenmaler*in
  • Denkmaltechnische*r Assistent*in
  • Film- und Videoeditor*in
  • Fotograf*in
  • Foto- und medientechnische*r Assistent*in
  • Fotomedienfachmann*frau
  • Gestalter*in für visuelles Marketing
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in
  • Goldschmied*in
  • Holzmechaniker*in
  • Holzbildhauer*in
  • Industriemechaniker*in
  • Keramiker*in
  • Konstruktionsmechaniker*in
  • Lackierer*in
  • Maler*in
  • Maskenbildner*in
  • Mediengestalter*in
  • Medientechnologe*in Druck/Siebdruck/Verarbeitung
  • Metallbauer*in
  • Metallbildner*in
  • Metall-/Glockengießer*in
  • Packmitteltechnolog*in
  • Polsterer*in
  • Produktgestalter*in Textil
  • Produktveredler*in Textil
  • Raumausstatter*in
  • Schilder/Lichtreklamehersteller*in
  • Schneider*in
  • Silberschmied*in
  • Steinbildhauer*in
  • Steinmetz*in
  • Stuckateur*in
  • Technische*r Produktdesigner*in
  • Technische*r Zeichner*in
  • Technische*r Modellbauer*in
  • Textilgestalter*in im Handwerk
  • Tischler*in
  • Vergolder*in
  • Werkzeugmechaniker*in

Ersetzt ein FSJ Kultur das Praktikum?

Ja, wenn nachweislich überwiegend gestalterisch/kreative Tätigkeiten übernommen wurden.

Ersetzt ein freiwilliges Vorstudium das Praktikum?

Nein, ein Vorstudium kann das Praktikum leider nicht ersetzen.

Wo kann ich das berufsbezogene Praktikum machen?

Besonders geeignet sind Praktika in Werbeagenturen oder Designbüros, bei Grafik-, Industrie- und Produktdesigner*innen, bei Studios elektronischer Medien, Buch- und Presseverlagen oder bei Fernsehsendern, Fotostudios und Messebaubetrieben.

Weitere Beispielberufe sind folgende:

  • Bauzeichner*in
  • Bildhauer*in
  • Buchbinder*in
  • Bühnenmaler*in
  • Denkmaltechnische*r Assistent*in
  • Film- und Videoeditor*in
  • Fotograf*in
  • Foto- und medientechnische*r Assistent*in
  • Fotomedienfachmann*frau
  • Gestalter*in für visuelles Marketing
  • Gestaltungstechnische*r Assistent*in
  • Goldschmied*in
  • Holzmechaniker*in
  • Holzbildhauer*in
  • Industriemechaniker*in
  • Keramiker*in
  • Konstruktionsmechaniker*in
  • Lackierer*in
  • Maler*in
  • Maskenbildner*in
  • Mediengestalter*in
  • Medientechnologe*in Druck/Siebdruck/Verarbeitung
  • Metallbauer*in
  • Metallbildner*in
  • Metall-/Glockengießer*in
  • Packmitteltechnolog*in
  • Polsterer*in
  • Produktgestalter*in Textil
  • Produktveredler*in Textil
  • Raumausstatter*in
  • Schilder/Lichtreklamehersteller*in
  • Schneider*in
  • Silberschmied*in
  • Steinbildhauer*in
  • Steinmetz*in
  • Stuckateur*in
  • Technische*r Produktdesigner*in
  • Technische*r Zeichner*in
  • Technische*r Modellbauer*in
  • Textilgestalter*in im Handwerk
  • Tischler*in
  • Vergolder*in
  • Werkzeugmechaniker*in

Bis wann muss ich das Praktikum absolviert haben?

Das Praktikum sollte nach Möglichkeit bis zur Einschreibung - spätestens bis zur Aufnahme des Studiums absolviert sein.

Welche Aspekte muss das Praktikum beinhalten?

Das Vollzeit-Vorpraktikum von 13 Wochen soll Ihnen einen ersten Einblick in ein mögliches, kreatives Tätigkeitsfeld bieten und eine realistische Vorstellung der Berufswirklichkeit ermöglichen.

Möglichkeiten, Grenzen und Probleme des angestrebten Berufsfeldes können so zumindest in einem ersten Bereich erfahren werden. Sie sollten im besten Fall Einblicke in die betriebliche Organisation, Abläufe, das Arbeitsumfeld und Arbeitsprozesse bekommen.

Es wäre wünschenswert, einen kompletten Ablauf von Kund*innenanfrage, Briefing, Ideenentwicklung, Erstellung erster Entwürfe/Angebote bis hin zur Präsentation und Ausführung mitzuerleben - ganz gleich in welchem Kreativbereich Sie das Praktikum absolviert haben.

Diese Abläufe finden Sie nicht nur in klassischen Werbe- oder Kommunikationsagenturen, sondern auch den Berufen, welche wir aufgelistet haben. Aber auch sonst können Sie in vielen Unternehmen initiativ nachfragen, ob es Kreativabteilungen gibt, in welchen Sie Ihr Praktikum absolvieren können.

Hier haben wir noch einmal aufgeführt, welches wünschenswerte Inhalte sein können:

  • Grundtechniken der Gestaltung
  • Werkstoffe und Arbeitsmittel der Gestaltung
  • Mitwirkung am Gestaltungsprozess
  • Bedingungsanalyse/Briefing (z. B. Klärung der Problemlage bzw. der Aufgabe, Festlegung von Zielen, Klärung der ökonomischen, zeitlichen, personellen, materiellen und ästhetischen Bedingungen)
  • Entwicklung von Ideen und Kreativitätstechniken Konzepterarbeitung (z. B. Entwürfe von Texten, Skizzen, Fotos, Modellen)
  • Gestaltungsdeterminanten (z. B. Vergleich von Konzepten im Hinblick auf Ziele und Bedingungen, Entscheidung für das optimale Konzept)
  • Präsentation von Gestaltungen (z. B. auftragsgerechte und zweckorientierte Handhabung der Darstellungstechniken, Präsentation gestalterischer Prozessergebnisse, Beurteilen der Qualität und der Originalität sowie der Zweckgebundenheit eines Auftrags)
  • Kontrolle und Bewertung (z. B. Vergleich des Produkts mit den gesteckten Zielen, Analysieren festgestellter Abweichungen

Welchen Nachweis muss ich aus dem Praktikum mitbringen?

Sie benötigen am Ende des Praktikums ein Zeugnis/einen Nachweis des Unternehmens, aus welchem die von Ihnen übernommenen Aufgaben und der 13-wöchige Zeitraum sowie eine Tätigkeit in Vollzeit hervorgehen.

Fragen zur Bewerbung auf einen Studienplatz

Was passiert, wenn ich die Eignungsprüfung bestanden habe?

Mit dem Bescheid über die festgestellte gestalterische Eignung können Sie sich online auf einen Studienplatz bewerben. Links zur Online-Bewerbung sowie zu Anleitungsvideos finden Sie nachfolgend.

Bei Rückfragen zu Fristen, Bewerbung und Einschreibung hilft Ihnen das Service Office gerne weiter.

Gibt es einen NC (Numerus Clausus) und wo liegt der?

Ein NC greift dann, wenn es mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze zur Vergabe stehen. Der NC setzt sich in diesem Fall aus der Hochschulqualifikationsnote sowie der Note auf dem Nachweis der gestalterischen Eignung zusammen. Die Höhe der Auswahlgrenze ist abhängig von der Qualität der Noten aller Bewerbenden und daher von Bewerbungszeitraum zu Bewerbungszeitraum individuell abweichend.

Eine Erläuterung zur Vergabe der Studienplätze für den Bachelorstudiengang Design finden Sie hier.

Eine Übersicht über die NC-Werte der vergangenen Semester finden Sie hier.

Zu Rückfragen informiert Sie gerne das Service Office.

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Feststellung der gestalterischen Eignung gilt in der Regel ab dem Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses des Feststellungsverfahrens für vier folgende Immatrikulationstermine.

Die aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie hier:

Kann ich mich mit dem Nachweis über die gestalterische Eignung für den Lehramtsstudiengang auch für den Bachelor Design bewerben?

Mit dem Nachweis über die gestalterische Eignung für den Lehramtsstudiengang "Lehramt an Berufskollegs - Fachrichtung Mediendesign und Designtechnik" ist eine Bewerbung auf einen Studienplatz im Bachelorstudiengang "Design" leider nicht möglich.

Sollten Sie sich die Möglichkeit offen halten wollen, sich erst nach der Eignungsprüfung für einen der beiden Studiengänge zu entscheiden, melden Sie sich bitte für die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Design an und kontaktieren Sie bitte ggf. die Studieninformation der MSD.

Kann ich mich mit einer bestandenen Eignungsprüfung einer anderen Hochschule an der MSD bewerben?

Die Feststellung der gestalterischen Eignung oder besonderen gestalterischen Begabung, welche im Rahmen einer gestalterischen Eignungsprüfung an einer akkreditierten Hochschule für einen Bachelorstudiengang Design bzw. für einen Design-Schwerpunkt, den man auch an der MSD wählen kann, nachgewiesen wurde, wird vom Fachbereich Design anerkannt, insofern sie in Anforderungen gleichwertig sind.

Feststellungen aufgrund entsprechender Verfahren in anderen Ländern oder Feststellungen für andere Studiengänge, werden auf Antrag ganz oder teilweise vom Fachbereich Design anerkannt, soweit sie in ihren Anforderungen gleichwertig sind.

Bei Fragen zur möglichen Anerkennung konkreter Eignungsverfahren anderer Hochschulen, kontaktieren Sie bitte die Studieninformation der MSD.

An wen wende ich mich bei Rückfragen zu meiner Bewerbung auf einen Studienplatz?

Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz sowie der Vergabe der Studienplätze allgemein, infomiert Sie gerne das Service Office der FH Münster.

Fragen zu einem geplanten Hochschulwechsel

Was muss ich bei einem geplanten Hochschulwechsel mit Einstufung in ein höheres Fachsemester beachten?

Wenn Sie einen Hochschulwechsel beabsichtigen und nach Möglichkeit eine Einstufung in ein höheres Semester beantragen wollen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bis zum 15.06. (geplanter Wechsel zum Wintersemester) bzw. zum 31.12. (geplanter Wechsel zum Sommersemester) als PDF-Datei gebündelt ein:

  • ein Motivationsschreiben, warum Sie wechseln möchten und sich für die MSD/FH Münster entschieden haben
  • einen aktuellen Notenspiegel, um zu prüfen, ob und welche Module ggf. angerechnet werden könnten
  • die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung
  • einen Lebenslauf
  • ein Portfolio Ihrer Arbeiten aus dem Studium (gekennzeichnet mit den Modulen, um die es sich handelt)
  • einen Nachweis über ein 13-wöchiges Praktikum entsprechend unserer Vorgaben.

Senden Sie diese Unterlagen bitte fristgerecht an: pruefungsamt-msdfh-muensterde

Was muss ich im Falle eines geplanten Wechsels ohne Einstufung beachten?

Im Falle eines geplanten Hochschulwechsels ohne beabsichtigte Einstufung in ein höheres Fachsemester oder im Fall dass eine Einstufung anhand der vorliegenden Unterlagen nicht vorgenommen werden kann, müssen Sie sich innerhalb der geltenden Fristen und unter Erfüllung aller Voraussetzungen auf einen Studienplatz ins erste Fachsemester bewerben.

Dazu sollten Sie prüfen lassen, ob Ihre bereits absolvierte Eignungsprüfung zur Studienplatzbewerbung anerkannt wird. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail mit dem Nachweis an design-infofh-muensterde.

Alternativ können Sie sich auch für unsere nächste Eignungsprüfung anmelden. Beachten Sie dazu bitte die weiter oben abgebildeten Informationen.

Fragen zum Studienstart

Ich habe Fragen zur Einschreibung - an wen wende ich mich?

Bei Fragen oder Problemen bezüglich Ihrer Einschreibung, wenden Sie sich bitte an das Service Office der FH Münster.

Wann beginnt mein Studium?

Ihr erstes Semester startet mit der "Welcome-Week", der Einführungswoche für Erstsemester. Diese startet jeweils am Montag nach Ende der vorlesungsfreien Zeit (im Wintersemester ca. Mitte/Ende September, im Sommersemester ca. Ende März/Anfang April). Am Montag nach der "Welcome-Week" beginnen die regulären Lehrveranstaltungen.

Die genauen Daten finden Sie vor Semesterbeginn unter folgendem Link:

Gibt es eine Einführungswoche?

Wir begrüßen Sie im ersten Semester mit unserer "Welcome-Week". Diese findet im Wintersemester Mitte/Ende September statt, im Sommersemester Ende März/Anfang April. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Studienstart, dem Fachbereich und Campus, verschiedenen Einrichtungen, sowie Ihren individuellen Stundenplan.

Neben den informativen Veranstaltungen haben wir uns ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für Sie überlegt. Hierbei lernen Sie die Lehrenden, den Fachschaftsrat und auch Ihre Mitstudierenden kennen und können erste Kontakte knüpfen.

Wann erhalte ich die Informationen zu meinem Studienstart?

Informationen zum Studienstart stellen wir ab Mitte/Ende August bzw. Anfang/Mitte März über unsere Website bereit. Zudem erhalten alle eingeschriebenen Erstsemester eine E-Mail nach Einschreibungsschluss.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr privates E-Mail-Postfach empfangsbereit ist.

Wie kann ich mich auf meinen Studienstart vorbereiten?

Informationen zu technischen Voraussetzungen, die Sie einrichten sollten, wie z. B. zu Ihrem FH-E-Mail-Zugang, unserer Cloud-Service Sciebo zum Datenaustausch, sowie der Meeting-Software Zoom, finden Sie ab Mitte/Ende August bzw. Anfang/Mitte März auf unserer Website.

Zudem sollten Ihnen ein Endgerät (z. B. Laptop) mit Tastatur und Maus zur Verfügung stehen, auf welchem Sie die Adobe Creative Cloud nutzen können.

In der Einführungswoche haben Sie Gelegenheit, Fragen zur Ausstattung etc. zu klären und sich mit Studierenden aus höheren Semestern auszutauschen.

Muss ich meine Kurse im Vorlesungsverzeichnis wählen?

Im ersten Semester erhalten Sie Ihren individuellen Stundenplan zu Beginn der "Welcome-Week", sodass Sie nicht an der Kurswahl in der Vorwoche teilnehmen müssen.

Wann erhalte ich meinen individuellen Stundenplan?

Ihren individuellen Stundenplan für das erste Semester erhalten Sie in der Welcome-Week. Nachfolgend finden Sie zwei Beispiele - durch eine Zufallszuteilung werden alle Erstsemester-Studierenden ihren jeweiligen Kursen in unterschiedlichen Konstellationen zugeordnet.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch außerhalb der vorgegebenen Kurszeiten Aufgaben bearbeiten werden.

Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung in allgemeinen Fragen?

Informationen und Hilfestellung rund um Ihren Studienstart an der FH Münster finden Sie unter folgenden Links:


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