Unsere Aufgaben

Die Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte (SHK-Vertretung) berät bei Problemen am Arbeitsplatz vertraulich, klärt ggf. die Rechtslage und steht den Hilfskräften tatkräftig zur Seite, wenn es darum geht, arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Studentische Hilfskräfte (SHK) sind dabei all jene, die neben dem Bachelorstudium Dienstleistungen für die Lehrenden oder eine Organisationseinheit erbringen oder als Tutor*innen die Lehre unterstützen.

Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) werden vom wissenschaftlichen Personalrat vertreten.

Kontakt

Gewählte Vertreter*innen für die Belange studentischer Hilfskräfte sind ab 01.03.2023:

Mareike Neumann

Standort: Münster

Studiengang: European Business Programme

Pronomen: sie

Julius Gau

Standort: Steinfurt

Studiengang: Energietechnik

Pronomen: er

Ihr könnt uns jederzeit auf Instagram oder per Mail schreiben, wenn ihr Anliegen habt. Wir können uns dann zeitnah online oder in Präsenz treffen. Bitte sagt Bescheid, wenn es Übersetzungsbedarf für Fremdsprachen gibt.

FAQ für Studentische Hilfskräfte

Auf der folgenden Seite findet ihr viele wichtige Informationen:

Aktuelle Stundenvergütung

SHK: 12,00 € │ Tutor*innen: 13,00 € (ab 01.09.2023: 13,25€)

Rechtsgrundlagen für die SHK-Vertretung

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