- Broschüre Studieren mit Familie
- Mutterschutz für Studentinnen
- Wichtige Termine und Fristen rund um die Geburt
- Willkommenstasche zur Geburt
- Anlaufstelle für internationale Studierende
- Urlaubssemester
- Mensa mit Kind
- Auslandsaufenthalt mit Kind
- Hochschulsport für Familien
- Übersicht der Beratungsstellen in Münster
Alle Unterlagen finden Sie auf unserer Website Formulare/Flyer/Wissenswertes (siehe Link unterhalb der Kontakte).
Broschüre Studieren mit Familie
Die Broschüre Studieren mit Familie informiert zu vielen wichtigen Themen rund um das Thema Studium und Familie und ist auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes für Sie verfügbar. Wenn Sie Fragen zu der Broschüre haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Mutterschutz für Studentinnen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) findet - genau wie bei rein berufstätigen Müttern -auch auf Studentinnen während ihres Studiums Anwendung, soweit die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt oder die Studentinnen ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten. Das MuSchG findet also insbesondere Anwendung bei
- verpflichtend vorgegebenen Lehrveranstaltungen,
- Prüfungen,
- verpflichtend vorgegebenen Praktika.
Soweit Sie im Wesentlichen frei darüber bestimmen können, ob und in welcher Weise Sie bestimmte Tätigkeiten im Rahmen Ihrer Ausbildung vornehmen, finden die mutterschutzrechtlichen Regelungen hingegen keine Anwendung. Dies gilt z. B. für
- Vorlesungen und Veranstaltungen, die nicht verpflichtend vorgeschrieben sind,
- Bibliotheksbesuche,
- Sportveranstaltungen, Feiern oder sonstige freiwillige Angebote,
- freiwillige Praktika,
- Praktika, deren Durchführung Voraussetzung für die Aufnahme eines bestimmten Studiums sind (Vor-Praktika).
Daraus ergeben sich für Sie im Wesentlichen folgende Änderungen:
1. Mitteilung der Schwangerschaft
Das MuSchG sieht vor, dass Sie Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin der Hochschule mitteilen sollen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Es sieht weiter vor, dass Sie der Hochschule mitteilen sollen, wenn Sie stillen. Sie sind nicht zu dieser Mitteilung verpflichtet, allerdings kann die FH Münster Ihren Mutterschutz nur dann sicherstellen, wenn Sie Ihre Schwangerschaft bekannt geben. Bitte richten Sie die Mitteilung Ihrer Schwangerschaft an das Büro der Betriebsärztin der FH Münster:
Gabriele Werker
Dezernat Gebäudemanagement
Johann-Krane-Weg 23, 48149 Münster, Raum 002
Tel. 0251 83-64796
g.werkerfh-muensterde
Der Mitteilung soll eine ärztliche Bescheinigung zum voraussichtlichen Entbindungstermin beigefügt werden. Die Hochschule muss die zuständige Aufsichtsbehörde informieren, nachdem sie eine Mitteilung über die Schwangerschaft oder das Stillen erhalten hat.
2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Nach der o. g. Mitteilung führt die FH Münster eine Gefährdungsbeurteilung durch, d. h. sie ermittelt die Gefährdungen, denen Sie als schwangere oder stillende Studentin oder Ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Danach entscheidet sie, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen erforderlich sind und bietet Ihnen, ggf. gemeinsam mit dem Fachbereich, ein Gespräch über eine Anpassung der Arbeits- bzw. Studienbedingungen an.
3. Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Die FH Münster darf eine Studentin im Anwendungsbereich des MuSchG in der Schutzfrist vor und nach der Entbindung (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) nicht tätig werden lassen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. Für die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme ergibt.
4. Prüfungen in den Schutzfristen
Für Prüfungen bedeutet dies, dass Sie in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung nicht an Prüfungen teilnehmen dürfen, sofern Sie sich nicht ausdrücklich dazu bereit erklären.
Fällt ein Prüfungstermin in die Schutzfristen, sollten Sie sich daher mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen, um einen gesonderten Prüfungstermin zu erhalten.
Wenn Sie jedoch an einer Prüfung in den Schutzfristen teilnehmen möchten, müssen Sie sich mit Ihrem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen und gegenüber dem Prüfungsausschuss anhand des Formulars "Erklärung zur Teilnahme an einer Prüfung in der Schutzfrist nach dem MuSchG" eine entsprechende Erklärung abgeben. Der Erklärung ist eine ärztliche Bescheinigung zum voraussichtlichen Entbindungstermin beizufügen. Falls Sie nach Abgabe der Erklärung doch nicht an der Prüfung teilnehmen möchten, können sie Ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Prüfungsausschuss widerrufen. Ein Widerruf ist jedoch nur bis zum Prüfungsantritt und nicht mehr nachträglich möglich. Haben Sie die Prüfung angetreten, richtet sich der Abbruch nach den allgemeinen Regelungen.
Ein ausführliches Infopapier zum Mutterschutz an der FH Münster, das MuSchG sowie eine Erklärung zur Teilnahme an Prüfungen in der Mutterschutzfrist finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes.
Übersicht
WAS | WO | KONTAKT |
Mitteilung Schwangerschaft und anschließende Gefährdungsbeurteilung |
Betriebsärztin FH Münster |
Gabriele Werker Dezernat Gebäudemanagement Johann-Krane-Weg 23 48149 Münster Raum 002 Tel.: 0251 83-64796 |
Erklärung Teilnahme Prüfungen im Mutterschutz |
Beim jeweiligen Prüfungsamt einreichen |
Formular auf der Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes |
Beratung Vereinbarkeit von Studium und Mutterschutz |
FH-Familienservice |
Familienservice der FH Münster Raum: B 337 Tel.: 0251 83-64963 |
Beratung Studienorganisation und Mutterschutz |
Zentrale Studienberatung |
Zentrale Studienberatung in Münster (ZSB) Raum: B 027 Tel.: 0251 83-64150 Zentrale Studienberatung in Steinfurt Stegerwaldstr. 39, 48565 Steinfurt Raum A 030 Tel.: 02551 9-62056 |
Wichtige Termine und Fristen rund um die Geburt
In den Wochen vor und nach der Geburt Ihres Kindes kommen mit Themen wie Elterngeld, Kindergeld oder Betreuungsmöglichkeiten einige Termine auf Sie zu. In dieser praktischen Übersicht für Studierende haben wir alle wichten Fristen rund um das Datum der Geburt Ihres Kindes zusammengestellt, damit mehr Zeit für Sie als Eltern und Ihr Neugeborenes bleibt.
Die Übersicht finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes.
Willkommenstasche zur Geburt
Studierende, die gerade Eltern geworden sind, erhalten von uns die Willkommenstaschezur Geburt.
Neben Informationen, die für Sie als Eltern relevant sein können, beinhaltet sie auch schöne Überraschungen für Sie als Familie.
Ihre Willkommenstasche können Sie direkt im Familienservice abholen (bitte dazu einen Termin vereinbaren) oder wir schicken Sie Ihnen nach Hause.
Wir freuen uns über die Geburt Ihres Kindes und wünschen Ihnen alles Gute!
Anlaufstelle für internationale Studierende
Der FH-Familienservice ist eine Anlaufstelle für internationale Studierende, die während Ihres Aufenthaltes in Münster Mutter oder Vater werden. Um die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu erleichtern, haben wir allgemeine Informationen zusammengestellt und möchten Sie auf diese Weise unterstützen. Da die rechtliche Situation sehr komplex ist, können wir Sie ggf. an die zuständigen Fachstellen weiterleiten. Folgende Beratungsthemen bieten wir an:
- Betreuungssituation
- Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
- Wohnen
Den Flyer "Advice Service for international students with childen" finden Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes.
Urlaubssemester
Beurlaubungsdauer
Die Beurlaubung ist in dem Zeitraum möglich, in dem auch Elternzeit beantragt werden kann. Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Der Zeitraum, in der eine Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung möglich ist, ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes begrenzt, kann aber anteilig auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden.
Fristen zur Beantragung eines Urlaubssemesters
Der Antrag für die Beurlaubung ist in der Regel innerhalb der jeweiligen Rückmeldefristen zu stellen.
Feste Rückmeldefristen:
SoSe 01. - 31. Januar
WiSe 01. - 31. Juli
Steht zu dem Zeitpunkt der Rückmeldefristen noch nicht fest, ob eine Beurlaubung beantragt werden soll, kann der Antrag auch noch später gestellt werden, in Ausnahmefällen bis zum letzten Vorlesungstag des Semesters, für das die Beurlaubung geltend gemacht werden soll. Danach ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Eine Beurlaubung für das erste Semester ist nur zulässig in Fällen von Krankheit oder Schwangerschaft, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.
Zulassung zu Prüfungen während eines Urlaubssemesters
Studierende, die aus Gründen der Erziehung von Kindern beurlaubt sind, können ohne Weiteres während der Beurlaubung Prüfungen ablegen. Das unterscheidet sie von Beurlaubungen aus anderen Gründen.
Der § 48 HG NRW wurde um die "Zulassung zu Prüfungsleistungen während Beurlaubungsphasen von Studierenden aufgrund von (Kinder-) Betreuung" auf Bestreben der LaKoF NRW erweitert. Eine parlamentarische Initiative im Landtag NRW führte im Zuge des Hochschulzulassungsreformgesetzes am 18.11.2008 zu entsprechenden Änderungen (S. 714, Artikel 5, Punkt 1).
Wichtiger Hinweis: Für Studentinnen, die wegen ihrer Schwangerschaft beurlaubt sind, gilt diese Regelung leider nicht. Auch bei einer nachträglichen Beantragung dürfen keine Prüfungsleistungen in dem Semester erbracht worden sein, für das im Nachhinein die Beurlaubung beantragt wird.
Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag
Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag muss während des Urlaubssemesters gezahlt werden. Der darin enthaltene Beitrag für das Semesterticket wird auf Antrag vom AStA erstattet, das Semesterticket kann aber auch regulär genutzt werden.
Für nähere Informationen zur Antragsstellung und zu den Fristen wenden Sie sich bitte an das Service Office für Studierende, für die Erstattung an den AStA.
Mensa mit Kind
Kostenloser Kinderteller
Mit dem Kindertellerausweis erhalten Kinder studierender Eltern bei jedem Mensabesuch eine kostenlose Kinderportion. Der Kindertellerausweis gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr in Begleitung ihrer Eltern. Voraussetzung ist, dass die Eltern selbst ein warmes Essen in einer der Mensen und Bistros des Studierendenwerkes zu sich nehmen.
Den Kindertellerausweis beantragen Sie bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes unter Vorlage der Geburtsurkunde ihres Kindes und Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung.
Hochstühle
Das Studierendenwerk stellt in allen Einrichtungen Kinderstühle zur Verfügung, die bei Bedarf frei genutzt werden können.
Aufwärmen von Kindernahrung
Alle Mensen und Bistros des Studierendenwerks haben Mikrowellen, die zum Aufwärmen von Kindernahrung genutzt werden können. Die Mikrowellen sind nicht frei zugänglich, wenden Sie sich bei Bedarf bitte an das Personal.
Auslandsaufenthalt mit Kind
Auch mit Kind ist ein Auslandsstudium oder -praktikum möglich.
Informationen hierzu erhalten Sie im International Office der FH Münster.
Außerdem informiert die Homepage "Auslandsstudium mit Kind" über die wichtigsten Grundlagen und stellt Erfahrungsberichte vor.
Hochschulsport für Familien
Die Studierenden der FH Münster können an den Hochschulsportangeboten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster teilnehmen. Hier werden besondere Angebote für Eltern und ihre Kinder organisiert, wie beispielsweise Rückbildungsgymnastik oder Baby- und Kinderschwimmen.
Kosten:
Für die Teilnahme an den Angeboten ist ein Beitrag zu zahlen. Die Höhe der Kosten ist bei jedem Angebot unterschiedlich und kann auf der Homepage des Hochschulsports nachgelesen werden.
Übersicht der Beratungsstellen in Münster
Um Ihnen eine Übersicht über Beratungsstellen in Münster zu geben, haben wir für Sie die wichtigsten Anlaufstellen und Kontakte themenübergreifend zusammengestellt.
In der Liste finden Sie die Kontakadressen zu Themen wie z. B.
- Behinderung und Krankheit
- Familie und Erziehung
- Gewaltschutz
- Kinder und Jugendliche
- Migration
- Pflege
- Senioren
- Sexualität und Schwangerschaft
- Trennung und Scheidung
- Tod und Trauer
Die Liste können Sie auf unserer Seite Formulare/Flyer/Wissenswertes herunterladen.