Alle immatrikulierten Studierenden - auch die vom Studium beurlaubten Studierenden - sind verpflichtet, sich in der von der FH Münster festgesetzten Frist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen. Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags.