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Rentenversicherungsbescheinigung

Eine Bescheinigung für den Zweck der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie einfach online anfordern:

Rückmeldung

Alle immatrikulierten Studierenden - auch die vom Studium beurlaubten Studierenden - sind verpflichtet, sich in der von der FH Münster festgesetzten Frist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen. Die Rückmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags.

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