Planen - Bauen - Betreiben
Masterstudiengang Baurecht
Zulassungsvoraussetzungen
Der berufsbegleitende Masterstudiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken richtet sich an bereits im Beruf stehende Bachelorabsolvent*innen der Bereiche Architektur, Bauingenieurwesen, Fachingenieurwesen, Facility Management, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften, die die ganz spezifischen rechtlichen Besonderheiten des Planungsrechts sowie die rechtlichen Belange im Bauprozess und dem Betreiben von Bauwerken vertieft erlernen möchten. Sie werden in diesen Bereichen zu Spezialist*innen ihres Faches ausgebildet.
Der weiterbildende Masterstudiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken setzt einen ersten berufsqualifizierenden einschlägigen Studienabschluss voraus und schließt mit einem Master LLM ab. So wird mit Abschluss des Masterstudiengangs auch die Grundlage für nachfolgende wissenschaftliche Qualifikationen, wie zum Beispiel die Promotion, gelegt.
Stimmen aus dem Studiengang
Weitere Infos im WWW:
Downloads:
- Modulhandbuch LL.M - Masterstudiengang Baurecht (pdf, 2.34 MB)
- Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (pdf, 131.33 KB)
- Ordnung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken - LL.M. - der FH Münster (ÄO BB Master Baurecht) vom 20. April 2021 (pdf, 300.12 KB)
- Prüfungsordnung für die weiterbildenden Hochschulzertifikatskurse Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken des Fachbereichs Bauingenieurwesen an der FH Münster vom 30. Mai 2022 (pdf, 324.79 KB)